Organisationsreform der LSV-Träger geht voran!
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Bonn (ots)
Das Bundeskabinett hat am 7. Februar 2001 den Gesetzentwurf zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Vorlage des Gesetzentwurfs, weil dadurch der Weg frei ist für das Gesetzgebungsverfahren und regionale Strukturen erhalten werden. Es wird keine Bundesversicherungsanstalt für Landwirte geschaffen.
In den letzten Jahren hat der Deutsche Bauernverband die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger mehrmals aufgefordert, dem Strukturwandel Rechnung zu tragen und zukunftsorientierte Einheiten zu schaffen sowie eine effiziente Aufgabenverteilung zwischen den Bundesverbänden und den regionalen Trägern herzustellen. Dem freiwilligen Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern ist gegenüber staatlich verordneten Fusionen Vorrang zu geben. Der Großteil der im Gesetzentwurf vorgesehenen Fusionen ist bereits durch die Sozialversicherungsträger in eigener Regie eingeleitet worden.
Für den Deutschen Bauernverband ist das Hauptziel einer Organisationsreform die Steigerung der Effizienz der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger, um eine Senkung der Verwaltungskosten und damit Reduzierung der Beiträge der Landwirte zu erreichen. Dabei müssen die Rechte der Selbstverwaltung erhalten, regionale Belange berücksichtigt und eine versicherungsnahe Betreuung sichergestellt werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung der Bundesverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger durch Bündelung von Aufgaben und Steuerung der Mitglieder muss im Hinblick auf die Senkung der Verwaltungskosten bewertet werden. Dies gilt insbesondere für den vorgesehenen Beitragseinzug in der Alterssicherung der Landwirte sowie die zentrale Rentenauszahlung und -anpassung durch den Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen.
Die Belange der Beschäftigten bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern werden sozialverträglich berücksichtigt. Dies gilt auch für die vorgesehene Errichtung eines Rechenzentrums unter Verwaltung des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen und die Entwicklung von Verfahren und Programmen im EDV-Bereich durch die Bundesverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger.
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