Gentechnik-Kennzeichnung nimmt in Brüssel wichtige Hürde
DBV bleibt
bei seiner Forderung nach Produkt bezogener Kennzeichnung
Berlin (ots)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass sich der EU-Agrarministerrat nach jahrelangen Diskussionen endlich zu einer Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel durchgerungen hat, bemängelt jedoch die Ausgestaltung der Regelung. Die Kennzeichnung soll für alle Erzeugnisse mit mehr als 0,9 Prozent Anteil gentechnisch veränderter Organismen (GMO) gelten. Allerdings setzt die Kennzeichnungspflicht für nicht in der EU zugelassene GMO bei niedrigeren Werten ein. Schon das muss zu Umsetzungs- und Verständnisproblemen führen.
Mit der Einigung des Agrarministerrates wird die zentrale Forderung des DBV nach Transparenz und Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher nur teilweise aufgegriffen. So müssen Nahrungsmittel auch dann gekennzeichnet werden, wenn Gentechnik zwar im Produktionsprozess eingesetzt, im Produkt selbst aber nicht mehr nachweisbar ist. So muss zum Beispiel Margarine aus Sojaöl, das aus Bohnen von gentechnisch veränderten Sojapflanzen gewonnen wurde, als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Da die Bestandteile dieser Margarine nicht gentechnisch verändert wurden, gibt es für diese Margarine aber keinen überprüfbaren Grenzwert. Damit wird die Kennzeichnungsregelung für Verbraucher und Landwirte nicht mehr überprüf- und nachvollziehbar. Der DBV hatte sich deshalb von Anfang an für eine klare Produkt bezogene Kennzeichnung und gegen die jetzt beschlossene Prozess bezogene Kennzeichnung ausgesprochen.
Dagegen anerkennt der DBV, dass die EU-Agrarminister die Kennzeichnungspflicht nicht auf Lebensmittel liefernde Tiere ausgeweitet haben, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Auch hier wäre ein Nachweis im Produkt nicht möglich.
Außerdem kritisiert der Deutsche Bauernverband, dass mit der Festlegung von Grenzwerten für Lebens- und Futtermittel nicht gleichzeitig auch Grenzwerte für Saat- und Pflanzgut festgelegt wurden. Diese müssen nach Ansicht des DBV deutlich unter denen für Lebens- und Futtermittel liegen, um dem Landwirt tatsächlich die Einhaltung der jetzt gesetzten Grenzwerte in Nahrungsmitteln zu ermöglichen. Der Deutsche Bauernverband wird zusammen mit dem europäischen Bauernverband COPA nachdrücklich für diese Ergänzung des jetzigen Beschlusses im Rahmen der nun erforderlichen Debatte im Europa-Parlament eintreten.
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