Energiesammelgesetz: Rückenwind für die Bioenergie aus den Bundesländern
Berlin (ots)
(BBE/DBV/FVH/FVB) Am morgigen Freitag hat das Bundesratsplenum den Entwurf zum Energiesammelgesetz auf der Tagesordnung und wird über die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse dazu entscheiden. Die Bioenergieverbände begrüßen die Vorschläge der Bundesländer, die in den Bundesratsausschüssen erarbeitet wurden, hoffen auf einen entsprechenden Bundesratsbeschluss und appellieren an die Abgeordneten des Bundestags, diese Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren noch zu berücksichtigen.
Nach Bekanntwerden des Entwurfs zum Energiesammelgesetz hatten sich die Bioenergieverbände gemeinsam positioniert und auf wichtigen Änderungsbedarf hingewiesen. Wenige Tage später äußerten sich auch die zuständigen Ausschüsse im Bundesrat kritisch zum Entwurf und forderten Anpassungen ein, die die Bioenergieverbände in vielerlei Hinsicht unterstützen.
Die Bundesratsausschüsse plädieren, wie auch die Bioenergieverbände, für die zeitnahe Festsetzung neuer Ausschreibungsvolumina ab 2023. Zudem fordern die Ausschüsse rechtliche Klarheit zum Luftreinehaltebonus, um hunderte Biogasanlagen vor ungerechtfertigten Rückforderungen zu schützen.
Darüber hinaus sollte laut der Bundesratsausschüsse auch eine Aufteilung des Ausschreibungsvolumens auf zwei Ausschreibungen stattfinden. Diesen Vorschlag unterstützen die Bioenergieverbände ebenfalls, zumal Bioenergieanlagen, die sich an der nächsten Auktion beteiligen wollten, nun durch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Vorverlegung des Ausschreibungstermins auf 1. Mai 2019 sehr unter zeitlichen Druck geraten.
Begrüßenswert sind zudem die Vorstöße der Bundesländer zur weiteren Mobilisierung der Güllevergärung sowie die Empfehlung eines Aussetzens der Degression bis das Ausschreibungsvolumen überzeichnet ist.
Nach Ansicht der Verbände wäre ein Beschluss zu den Ausschussempfehlungen im Bundesrat morgen ein eindringlicher Appell an die Abgeordneten des Bundestags, essenzielle Änderungen am Entwurf zum Energiesammelgesetz vorzunehmen. In jedem Fall wichtig ist die Signalwirkung, die von den Länderinitiativen auch über das laufende Gesetzgebungsverfahren hinaus ausgeht: Die Bioenergie hat eine zentrale Funktion im künftigen Energiesystem als flexible, verlässliche und klimafreundliche Energiequelle. Um diese beibehalten zu können, sind grundlegende Überarbeitung des Gesetzesrahmens dringend erforderlich.
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