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Deutscher Bauernverband (DBV)

Haftung im Gentechnikgesetz nur bei Verstößen gegen die gute fachliche Praxis - Bauernverband appelliert an Bundesrat zur morgigen Sitzung

Berlin (ots)

Die im Gesetzentwurf zur Neuordnung des
Gentechnikgesetzes vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung muss
durch eine spezifische verschuldensabhängige Haftung ersetzt werden.
Sonst würde ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen
anbaut, unabhängig von der Einhaltung der Anforderungen an die gute
fachliche Praxis für Auskreuzungen auf benachbarte Äcker und daraus
entstehende Vermarktungsschäden haften. Der Deutsche Bauernverband
(DBV) appelliert daher an den Bundesrat, in seiner morgigen Sitzung
den Empfehlungen des Agrarausschusses des Bundesrates zu folgen, nach
denen Landwirte nur dann haften sollen, wenn die gute fachliche
Praxis zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht
eingehalten wurde. Ebenso begrüßt der DBV die Empfehlung des
Agrarausschuss des Bundesrates, für Schäden, die trotz Einhaltung der
guten fachlichen Praxis auftreten, einen Fonds aus Beiträgen der
wirtschaftlich Interessierten und unter Einbeziehung staatlicher
Zuschüsse einzurichten.
Als unverzichtbar betrachtet der DBV verlässliche und praktikable
Regelungen der guten fachlichen Praxis. Der DBV fordert den Bundesrat
daher auf, in diesem Punkt dem Agrarausschuss nicht zu folgen, der
lediglich ein Standpunktepapier empfiehlt. Vielmehr müssen nach
Meinung des DBV die Sorgfaltspflichten der Gentechnik- anbauenden
Landwirte in einem Mindestrahmen klar geregelt werden. Auch müssten
den Landwirten, die ohne Verwendung von Gentechnik wirtschaften, die
Auflagen des Gentechnik-Anbaus bekannt sein.
Massive Kritik übte der DBV an den nach wie vor ausstehenden
Gentechnik-Schwellenwerten für Saatgut, für die eine EU-Vorgabe
längst überfällig sei. Hier müssten Bundestag und Bundesrat Druck auf
die EU ausüben, durch verbindliche EU-Regeln endlich die notwenige
Rechtssicherheit für die Landwirte herzustellen. Aktuell gilt zwar
eine Nulltoleranz bei Saatgut, wonach - zumindest theoretisch - kein
gentechnisch verändertes Saatgut auf den Markt kommt. Widersprüchlich
dazu sind aus Sicht des DBV jedoch die im letzten Jahr vom Kartellamt
genehmigten „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen“, die
ausdrücklich darauf hinweisen, dass das zufällige Vorhandensein von
gentechnisch veränderten Organismen nicht völlig auszuschließen ist
und das gelieferte Saatgut nicht frei von jeglichen Spuren von
Gentechnik sein kann.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6599

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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