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Deutscher Bauernverband (DBV)

Deutscher Bauernverband verweist auf Kennzeichnungspflicht bei Gentechnik Kennzeichnung muss einheitlich und eindeutig sein

Berlin (ots)

(DBV) Die Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln ist nach Ansicht des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) die entscheidende Voraussetzung, um
Wahlfreiheit und Sicherheit für Verbraucher und Landwirte zu
gewährleisten. Nun wird endlich ab dem 18. April 2004 durch die neuen
Verordnungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch
veränderter Lebens- und Futtermittel sowie aus gentechnisch
veränderten Organismen hergestellte Erzeugnisse die notwendige
Transparenz geschaffen. Die Kennzeichnung sei auch für die
Anbauentscheidung der Landwirte ausschlaggebend, die nur dann
gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen werden, wenn die Konsumenten
daraus hergestellte Lebensmittel nachfragen. Umso wichtiger sei eine
einheitliche und eindeutige Kennzeichnung, so der DBV.
Kritik äußerte der DBV daran, dass bei Beginn der
Kennzeichnungspflicht insbesondere für Zusatzstoffe in Futtermitteln
noch die Durchführungsverordnungen ausstehen und klare Vorgaben für
Probenahmen und Analysen fehlen. Zu befürchten sei zudem, dass es in
den einzelnen Mitgliedstaaten zu einer unterschiedlichen Umsetzung
der EU-Vorgaben komme.
Vor einer schwierigen Situation stünden die Landwirte beim Kauf
von Futtermitteln. Die heimische Futtermittelversorgung und die der
gesamten EU sind von einem hohen Importanteil eiweißhaltiger
Futtermittel abhängig. So stammt über die Hälfte der in der
Europäischen Union eingesetzten Soja-Futtermittel aus gentechnisch
veränderten Sojapflanzen. Der DBV habe den Landwirten daher
empfohlen, gegenüber der abnehmenden Hand grundsätzlich keine
uneingeschränkten Erklärungen über die Gentechnikfreiheit ihrer
Produkte abzugeben. Mögliche Garantieerklärungen dürfen und können
sich nach Ansicht des DBV nur darauf beziehen, dass nach Kenntnis des
Landwirts unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten für seine
Produkte keine Kennzeichnungspflicht besteht.
Ein unkalkulierbares Risiko stellten für die Landwirte die
fehlenden EU-Schwellenwerte für die zufälligen und technisch
unvermeidbaren GVO-Spuren im Saatgut dar. Auch wenn es derzeit keine
vom Bundessortenamt zugelassene GVO-Sorte gibt, könnte es in Zukunft
auch zufällige Einschleppungen von GVO auf Vermehrungsflächen geben.
Damit die Landwirte, die Saatgut vermehren, endlich Rechtssicherheit
in Bezug auf die Kennzeichnung des Saatgutes bekommen, müsse die EU-
Kommission dringend ein Schwellenwertkonzept vorlegen, forderte der
DBV.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6599

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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