Grüne Gentechnik braucht dringend praxisgerechte Regeln - DBV fordert Bund und Länder zum Handeln auf
Berlin (ots)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Ablehnung des jetzt in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts in Deutschland erneut unterstrichen und dringenden Lösungsbedarf für Problembereiche angemahnt. Vor allem die im Gesetz verankerte verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung mache selbst den dringend notwendigen Versuchsanbau in Deutschland zu einem hohen Risiko für teilnehmende Landwirte, heißt es in einer Erklärung. Damit fehlen auf absehbare Zeit praxistaugliche Erfahrungswerte zur Regelung der Koexistenz verschiedener Anbauverfahren. Die Bundesregierung ihrerseits habe bis heute keinen Entwurf zur guten fachlichen Praxis für die Koexistenz vorgelegt.
Angesichts dieser völlig unbefriedigenden Situation und erster Anbaumeldungen für die Vegetationsperiode 2005 fordert der DBV Bund und Länder dringend zum Handeln auf. Insbesondere auf drei Problemgebieten sieht der DBV dringenden Handlungsbedarf. So sei ein völlig transparenter Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller Beteiligten erforderlich, um auf dieser Grundlage die gute fachliche Praxis zu regeln. Sowohl der GVO-anbauende Landwirt als auch der benachbarte konventionelle oder ökologisch wirtschaftende Landwirt benötigten dringend Vorgaben, um notwendige Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Koexistenz zielgerecht durchführen zu können, stellt der DBV fest.
Auf europäischer Ebene sei es notwendig, nach langer Diskussion endlich Schwellenwerte für zufällige oder technisch unvermeidbare gentechnisch veränderte Bestandteile beim Saatgut festzulegen, die auch zwingend Inhalt der Beschaffenheit eines mangelfreien Saatguts sein müssten. Die Bundesregierung müsse dafür Sorge tragen, dass diese Schwellenwerte die Grenzwerte bei Lebens- und Futtermitteln sicherstellten.
Für die Beprobung von Saatgut ebenso wie bei Lebens- und Futtermitteln auf gentechnisch-veränderte Bestandteile fordert der DBV verbindliche und einheitliche Vorgaben für die Beprobungs- und Analysemethoden. Bund und Länder müssten sich auf eine einheitliche Vorgehensweise auch bei der Interpretation von Analyseergebnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen verständigen. Untersuchungen seien bereits bei der Saatgutanerkennung durchzuführen, deren Ergebnisse müssten vor der Aussaat durch die Landwirte verfügbar sein. Umbruchsverfügungen bei ungeklärter Sach- und Rechtsfrage seien für die deutschen Bauern nicht hinnehmbar, erklärte der DBV.
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