DBV fordert stabile Fortentwicklung der Förderung der Bioenergie - Altanlagen genießen Vertrauensschutz und sind nicht betroffen
Berlin (ots)
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) stellt sich offen der Debatte über eine Anschlussregelung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). Hintergrund sind die nunmehr begonnenen Diskussionen in Politik und Wirtschaft über die zukünftigen förderpolitischen Rahmenbedingungen. Durch das EEG wurden erneuerbare Energien innerhalb weniger Jahre zur Erfolgsgeschichte und zu einem stetig wachsenden Impulsgeber für den ländlichen Raum, betonte der DBV. So seien sehr gute Erfolge im Klimaschutz, bei der Anschubfinanzierung und der Markteinführung von erneuerbaren Energien erzielt worden. Mit Bioenergie, die Wärme, Strom und Kraftstoffe liefert, werden in Deutschland mittlerweile jährlich fast jährlich 40 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Deren Anteil am Stromverbrauch Deutschlands beträgt derzeit 2,5 Prozent, am Wärmeverbrauch rund 5 Prozent und am Kraftstoffverbrauch fast 4 Prozent.
Nach wie vor wird die Nahrungsmittelerzeugung die wichtigste Aufgabe der Landwirtschaft bleiben. Doch damit die positiven Entwicklungen der Bioenergie stabilisiert werden können und die ehrgeizigen Ziele beim Klimaschutz (20 Prozent erneuerbare Energien im Energiemix bis 2020) erreicht werden, muss über eine Anschlussregelung des EEG diskutiert werden. Die in diesem Jahr in Kraft getretene Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl auch als Reinkraftstoff zeigt, dass die aufstrebende Wachstumsbranche erheblichen Schaden nimmt.
Der DBV stellt klar, dass vor einer Reform des EEG genehmigte Biogasanlagen, Biomasse- und Blockheizkraftwerke nicht betroffen sind, da sie Vertrauensschutz genießen. Es geht um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künftige Neubauten. Auf dem Bauerntag in Bamberg wird der DBV mit seinen Delegierten die Eckpunkte einer zukunftsfähigen Anschlussregelung zum EEG in einem eigenen Forum eingehend diskutieren.
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