Mehr Lohn fürs Ehrenamt 3. EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2008" 24. und 25. Januar 2008, Köln, Best Western Premier Hotel Regent International
Düsseldorf (ots)
Köln/Düsseldorf, 30. November 2007. Am 21.09.2007 wurde die umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vom Bundesrat verabschiedet. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Erstmals gibt es deutliche Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit und alle, die sich ehrenamtlich engagieren. Vereine und Verbände können mit der neuen Ehrenamtspauschale bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei an engagierte nebenberufliche Vereinsmitarbeiter zahlen. Profitieren werden ehrenamtliche Vereinsvorstände, aber auch weitere Vereinshelfer bis hin zum Platzwart, wenn sie für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung erhalten. Darüber hinaus wird der "Übungsleiterfreibetrag" von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten gemeinnützige Organisationen mehr Steuerspielraum, denn die Zweckbetriebsgrenze wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben. Weitere finanzielle Anreize ergeben sich aus einem verbesserten Spenden- und Stiftungsrecht. (www.haufe.de, 12.11.2007).
Einen detaillierten Überblick der Gemeinnützigkeitsreform, aber auch Hinweise zu den weiterhin ungelösten Problemen gibt der Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) auf der 3. EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation" am 24. und 25. Januar 2008 in Köln. Thematische Schwerpunkte der Tagung sind die Neuregelungen beim Spendenabzug, die neue Rechtsprechung zur Umsatzsteuer, arbeitsrechtliche Fragen bei NPO sowie Kooperationen von gemeinnützigen Einrichtungen.
Werner Widmann (Ministerialdirigent, Mainz) wird detailliert das aktuelle Umsatzsteuerrecht vorstellen und dabei unter anderem auf Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung, ermäßigte Steuersätze und unentgeltliche Wertabgaben eingehen. Über freigiebige Zuwendungen und Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen von Forschungseinrichtungen, aktuelle Tendenzen zum Zweckbetrieb und Gemeinnützigkeit in der Insolvenz wird Dr. Peter Fischer (ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof) berichten. Am Beispiel der Auslagerung wirtschaftsberatender Tätigkeiten erläutert Fischer die Unmittelbarkeit der Zweckverwirklichung gemäß § 57 AO.
Die Kriterien einer erfolgreichen Kooperation von gemeinnützigen Einrichtungen stellt Steuerrechtsexperte Stephan Schauhoff (Partner, Flick Gocke Schaumburg) vor. Gemeinnützige Personengesellschaften, Aufträge der öffentlichen Hand und gemeinnützige Joint Ventures sind einige der Themen, auf die Schauhoff eingehen wird, um die Besonderheiten von Kooperationen im NPO-Bereich aufzuzeigen.
Abgrenzungsfragen und Problembereiche bei der Vermögensverwaltung sind Themen von Horst Eversberg. Der ehemalige Referatsleiter im Finanzministerium NRW grenzt die Vermögensverwaltung vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab und geht unter anderem auf Rücklagenbildung und Verluste in der Vermögensverwaltung ein.
Einzelheiten zum Programm sind im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/ots-npo08
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