Compliance Officer: Hüter von Gesetz und Moral EUROFORUM-Konferenz "Der Compliance Officer" 28. und 29. Mai 2008, München Airport Marriott Hotel, Freising bei München www.euroforum.de/ots-compliance08
Düsseldorf (ots)
Die Korruptionsfälle bei Siemens und Volkswagen der vergangenen Zeit haben das Bewusstsein für die Folgen von Gesetzesverstöße und Fehlverhalten geschärft. Rund drei Viertel der Unternehmen haben die Systeme verstärkt, mit denen sie die Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensregeln überwachen. (Handelsblatt, 26.02.2008) Doch noch ist das Aufgabenfeld des Compliance-Beauftragten nicht klar abgesteckt. Ob seine Funktion in der Rechtsabteilung anzusiedeln ist oder eine eigenständige Compliance-Abteilung sinnvoll ist, diskutieren Experten auf der EUROFORUM-Konferenz "Der Compliance Officer" am 28. und 29. Mai 2008 in München. Weitere Themen der Konferenz sind Wertemanagement und Verhaltenskodizes in Unternehmen, Risikomanagement und internationale Aspekte der Corporate Compliance sowie praktische Erfahrungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Compliance und Wertemanagement - zwei Seiten einer Medaille Prävention von Wirtschaftskriminalität ist das Thema in den Vorstandsetagen der Unternehmen. Notwendig hierfür ist ein legales und werteorientiertes Compliancemanagement. Welche Mindestanforderungen das System erfüllen muss, stellt Prof. Josef Wieland (Institut für WerteManagement) vor. Wirnt Galster (Heidelberger Druckmaschinen) analysiert mögliche Risiken und berichtet über Herausforderungen bei der Positionierung einer Compliance-Organisation im Unternehmen. Das Wertemanagementsystem des Unternehmens Fraport stellt Otto Geiß (Fraport) vor. Der internationale Flughafenkonzern hat im Jahr 2003 ein Wertemanagementsystem zur Sicherstellung integren Geschäftsverhaltens eingeführt. Geiß informiert über den Wertekodex bei Fraport und schildert Maßnahmen zur Umsetzung in der Organisation.
Datenschutz und Compliance Management Überwachungsmaßnahmen sind bei der Vorbeugung gegen bewusste und unbewusste Verstöße notwendig, führen jedoch zu einem Spannungsfeld von Datenschutz und Nachweispflicht. Gabriela Krader (Deutsche Post World Net) erläutert die Bedeutung eines Datenschutzkonzepts und stellt Richtlinien und Mindeststandards vor. Die Wahrung von Auskunfts- und Informationsrechten spielt hier eine wichtige Rolle. Krader berichtet, welche Zugriffsrechte der Arbeitgeber auf die Daten der Arbeitnehmer hat. Die MAN-Gruppe betrachtet Compliance als Teil des Risikomanagementsystem ihres Unternehmens. Dr. Alexander Jakob (MAN) erläutert die Bausteine ihres Compliance-Konzepts und erörtert die Risikolage der MAN-Gruppe.
Compliance aus Sicht einer Kartellbehörde Über Compliance im Kontext von Kronzeugenregelung und Geständnis sowie mangelhafte Compliance als Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) spricht Dr. Markus Wagemann (Bundeskartellamt). Wagemann berichtet über Mindestanforderungen an Compliance-Programme und erörtert die Frage, ob Compliance als Milderungsgrund bei der Bußgeldbemessung geltend gemacht werden kann.
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