Mit Honorarreform gegen Fehlversorgung EUROFORUM-Jahrestagung "Versorgungsgesetz 2011" 12. und 13. September 2011, Kempinski Hotel Bristol Berlin www.euroforum.de/versorgung
Berlin/Düsseldorf (ots)
13. Juli 2011. Mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz sollen nicht nur die medizinische Versorgung bedarfsorientiert ausgerichtet und der Wettbewerb zwischen stationärem und ambulantem Sektor gestärkt werden. Auch die Honorarverteilung für Ärzte will das Gesundheitsministerium reformieren. Auf der EUROFORUM-Konferenz "Versorgungsgesetz 2011" (12. und 13. September 2011, Berlin) nehmen Vertreter von Kassen und Politik Stellung zu den geplanten Neuerungen. Die Konferenz steht unter der Leitung von Volker Amelung, Bundesverband Managed Care, und Günter Neubauer, Institut für Gesundheitsökonomik, und bildet alle Inhalte des neuen Versorgungsgesetzes ab. Neben der Honorarreform stehen die Bedarfsplanung, die sektorenübergreifende Versorgung, die Versorgungsrealität sowie die Telemedizin und Delegation auf der Agenda. Zu den weiteren Referenten gehören Vertreter aus Politik, Industrie, Wissenschaft und Beratung sowie Leistungserbringer und Kostenträger. Weitere Themen der Konferenz sind unter anderem die Synergieeffekte zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und die flexible Versorgungssteuerung. Das Programm ist abrufbar unter: www.euroforum.de/versorgung
Vdek vermisst Antworten auf Überversorgungsproblem Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), erörtert auf der Konferenz, ob durch die anstehende Reform eine Honorargerechtigkeit zu erwarten ist. Dabei nimmt er vor allem die Regionalisierung und Flexibilisierung der Honorarverteilung ins Visier. Ballast fordert bereits seit längerem einen Abbau der fachärztlichen Überversorgung. "Nahezu 90 Prozent aller fachärztlichen Planungsbereiche sind überversorgt", erklärte er Mitte Juni in Berlin. Vor allem der Verzicht auf preisbezogene Steuerungsinstrumente wie Überversorgungs- und Unterversorgungswerte verhindere derzeit, dass Geld aus Überversorgungsgebieten in Gebiete mit Versorgungsmängeln fließen könne. Für dieses Problem liefere der Gesetzesentwurf keine wirksamen Antworten. Auch zur Honorarverteilung, die künftig wieder ausschließlich durch die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erfolgen soll, wird er Stellung nehmen.
Finanzielle Anreize für Landärzte
Ob der Einsatz der Honorierung der richtige und gerechte Weg ist, um Fehlversorgung abzubauen, wird Bernard Rochell, Leiter des Dezernats "Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, diskutieren. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Ärztehonorar in unterversorgten Gebieten bei Überschreiten der Regelleistungsvolumina nicht mehr gestaffelt wird. Damit will die Politik erreichen, dass sich mehr Ärzte auf dem Land niederlassen. Die Wechselwirkungen zwischen dem morbiditätsorientiertem Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und ärztlicher Vergütung erläutert Dirk Göpffarth, Leiter des Referats "Risikostrukturausgleich" beim Bundesversicherungsamt. Einen Rückblick auf 20 Jahre Budgetierung in der ambulanten ärztlichen Versorgung gibt Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KV Niedersachsen. Er wird hinterfragen, ob es auch künftig eine Trennung zwischen Kassen- und Privatpatient geben wird.
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