Müll zwischen Verwertung und Beseitigung!Pressemitteilung zur EUROFORUM-Konferenz Waste to energy
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, 09.12.2003. Der europäische Gerichtshof hat Anfang 2003 mit seinen Urteilen Belgische Zementwerke und MVA Straßburg entscheidende Bewertungsgrundlagen für die Entsorgung oder Verwertung von Abfällen vorgegeben. Die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen (MVA) wird demnach als Beseitigung eingestuft, auch wenn die entstehende Wärme genutzt wird. Industrieanlagen können ihre Verbrennung dagegen als Verwertung deklarieren, da hier primäre Energiequellen durch Müll ersetzt werden.
Die EUROFORUM-Konferenz Waste to Energy (28. und 29. Januar 2004, Düsseldorf) stellt die Auswirkungen der neuen EU- und Bundesvorgaben und Urteile für Industrie, Energieversorger und die Abfallwirtschaft vor und zeigt Möglichkeiten, um Brennstoffkosten zu senken und Ersatzbrennstoffe einzusetzen. Die aktuellen politischen Vorgaben aus Deutschland erläutert Markus Gleis (Umweltbundesamt). Er geht insbesondere auf die Novellierung der 17. Bundes- Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ein, mit der seit Juli 2003 sichergestellt wird, dass Industrieanlagen die gleichen Emissionsgrenzwerte einhalten wie MVAs. Aus genehmigungsrechtlicher Sicht beantwortet Franz Willi Iven (Bezirksregierung Köln) Fragen zur Mitverbrennung von Abfällen in Kraftwerken.
Ob Waste to energy eine Lösung für die drohende Entsorgungslücke nach 2005 sein kann, analysiert Holger Alwast (Prognos AG). Aus Sicht eines Großkraftwerks stellt Dr. Johannes Lambertz (RWE Power AG) den Einsatz von Ersatzbrennstoffen als Lösung für das Entsorgungsproblem in Frage. Die Bedeutung des CO2-Emissionshandels für Waste to Energy beschreibt Ralf Alexander Giercke (Stadtwerke Lübeck GmbH). Über die Erfahrung mit dem Einsatz von Sekundärbrennstoffen in Zementwerken berichtet Paul Korf (Anneliese Zementwerke AG). Die ökonomischen und ökologischen Potenziale sowie Risiken durch Waste to Energy für Kraftwerkbetreiber stellt Dr. Jan Hinrich Crasemann (Stadtwerke Flensburg GmbH) vor.
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