RegTP beginnt mit Erhebung zu entgeltpflichtigen TK-Anbietern
Düsseldorf (ots)
- Bis zu 3.000 Anbieter von TK-Diensten in Deutschland nicht angemeldet - Auch WLAN-Provider zahlungspflichtig - VATM lehnt neue Gebührenbelastungen strikt ab
Berlin/Bonn, 24. Juni 2004 Die deutschen Telekommunikationsunternehmen sollen nach den Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG, Abgaben, §144) einen Beitrag zur Finanzierung der Regulierungsbehörde leisten. Das Wirtschaftsministerium (BMWA) und die RegTP werden es mit der Anmeldepflicht für TK-Anbieter deshalb künftig erheblich genauer nehmen als bisher. Die Regulierungsbehörde ist bereits vom BMWA beauftragt, zügig mit der Erhebung der Daten zu den zahlungspflichtigen Unternehmen zu beginnen. Schon in den kommenden Wochen will die Behörde nach Informationen von Portel.de ein entsprechendes Anschreiben mit Auskunfts-Begehren an die bekannten sowie an noch nicht angezeigte, potentielle Telekommunikationsanbieter verschicken. Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist dabei, ob ein Anbieter egal ob privat oder professionell Umsätze mit Telekommunikationsdiensten zu verzeichnen hat. Wehret den Anfängen sagen die Wettbewerberverbände Breko und VATM und lehnen die neue Regelung unisono als inakzeptabel ab, auch wenn das neue Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Das ist schon ein dicker Hund, erklärt Rainer Lüddemann vom Breko gegenüber Portel.de und verweist auf die Ordnungsfunktion des Staates. Kosten für die Überführung eines Monopolisten in den Wettbewerb sollten gefälligst vom Staat getragen werden. Ähnlich Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: Wie bei anderen Marktaufsichtsbehörden auch, dürfen diese Kosten nicht über Sonderabgaben finanziert werden. Wir sehen darin nichts weiter als eine zusätzliche Belastung der ohnehin schon genug angespannten Marktlage.
Bis zu 3.000 Firmen in Deutschland sind nach Schätzungen der RegTP bislang noch gar nicht als TK-Anbieter registriert beispielsweise die gesamte Gruppe der neuen Anbieter von Hotspots und Wireless LAN- Netzen (WLAN-Provider). Völlig offen sind bislang auch die genauen Bewertungskriterien, ab wann ein Anbieter zahlungspflichtig ist. Theoretisch ist aber schon jetzt jeder Betreiber eines Hotspot ein TK-Anbieter, sobald es sich um ein kommerzielles, öffentlich zugängliches Angebot handelt. Und das ist bei den derzeit mehr als 3.100 (vgl. www.businesshotspot.de) in Betrieb befindlichen Public WLANs (Business-Hotspots) in Deutschland üblicherweise der Fall. Der VATM hat daher für alle betroffenen Unternehmen unter tkbeitrag@vatm.de eine Anlaufstelle für konstruktive Beiträge und Hinweise zum Thema Telekommunikationsbeitrag eingerichtet.
TKG kommende Woche ein Thema auf der TK-Europa in Düsseldorf
Die Reform des TKG ist eines von zahlreichen Themen die vom 29.06. bis 01.07.2004 auf der 10. Handelsblatt-Jahrestagung Telekommarkt Europa (www.tk-europa.de) in Düsseldorf von den Top-Managern der europäischen TK-Branche erörtert werden. Neben Key-Speakern wie Marc Rotthier (Hewlett-Packard), Dr. Lucio Golinelli (Telecom Italia), Rudi Lamprecht (Siemens mobile) und Christoph Wilfert (Microsoft Germany) werden weitere 20 Referenten auf dem Event vertreten sein. Angesichts der komplexen Marktchancen und -risiken bietet die Jahrestagung einen hervorragenden Überblick über die derzeitige TK- Anbieter-, -Nachfrage- und -Regulierungssituation. Die Jahrestagung Telekommarkt Europa ist der Branchentreff für die TK- Wirtschaft und gilt als wichtigster TK-Kongress in Deutschland. Neben dem Handelsblatt zählt auch das Wall Street Journal Europe zu den Veranstaltern dieses Events. Die vergangenen neun Tagungen konnten mehr als 2.700 Teilnehmer und 170 Sponsoren und Ausstellerfirmen erreichen.
(Autor: Georg Stanossek, Langfassung auf Portel.de)
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