Sind Betriebsrenten bald obligatorisch? Pressebericht zur 6. Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung vom 07.03.3005 bis 09.03.2005 in Berlin
Düsseldorf (ots)
Berlin, 8.03.2005. Staatssekretär Volker Halsch (Bundesministerium der Finanzen, BMF) zog auf der 6. Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung, die vom 7. bis 9. März im Berlin stattgefunden hat, eine positive Bilanz zu den Reformanstrengungen der Bundesregierung zur Rentenreform. Mit dem Altersvermögensgesetz und dem Alterseinkünftegesetz sei es gelungen, das umlagefinanzierte Rentensystem um die private Absicherung zu ergänzen und deutliche Anreize zu setzen. In den letzten 20 Jahren seien die Ausgaben für die sozialen Sicherungssysteme explodiert und darum sei eine Konsolidierung des Bundeshaushaltes ohne diese Reformen nicht möglich. Halsch betonte vor den 280 Teilnehmern die dramatische Rückführung von Subventionen in den letzten Jahren und räumte ein, dass die Subventionen nur einen kleinen Teil der Staatsausgaben ausmachen würden. Zwar müssten auch weiterhin Finanzhilfen gestrichen werden, viel wesentlicher sei es aber, die Kosten für die sozialen Sicherungssysteme weiter zu senken: An der Konsolidierung der Haushalte geht kein Weg vorbei, stellte der Staatssekretär fest. Das Ziel, die Beiträge zumindest stabil zu halten, sei durch die Reformanstrengungen erreicht worden. Die kapitalgedeckte Rentenversicherung sei als weitere Säule deutlich aufgebaut worden. Dies zeige auch die Renaissance, die zurzeit die betriebliche Altersversorgung (bAV) erleben würde.
Die Anstrengungen der Bundesregierung nannte der Wirtschaftsweise Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (Technische Universität Darmstadt) bemerkenswert. Die Reformanstrengungen der Bundesrepublik würden im Ausland viel positiver eingeordnet als in Deutschland selbst und als eine intelligente Vorlage angesehen. In der Rentenpolitik sei ein doppelter Paradigmenwechsel gelungen. Die Ausrichtung der Rente an Leistungsziele sei durch Beitragsziele ersetzt worden. Durch die Riester-Treppe und den Nachhaltigkeitsfaktor sei es gelungen, die Renten zu dämpfen und bis 2010 könne es auch nicht zu Rentenerhöhungen kommen. Die Nullrunde im letzten Jahr war nicht die letzte und es wird auch in den nächsten zwei Jahren keine Rentenerhöhungen geben, stellte Rürup weiter fest. Die Absenkung des Rentenniveaus sei konsequent und die gesetzliche Rente konsolidiere sich durch die eingeleiteten Schritte. Allerdings stelle die gesetzliche Rente in Zukunft nur noch eine Basisversorgung dar, die zwingend durch kapitalgedeckte Vorsorgeanstrengungen ergänzt werden müsse, um eine Lebensstandardsicherung zu gewährleisten. Eine Erhöhung des Rentenalters führe dagegen nach Ansicht des Wirtschaftsweisen nicht zu einer weiteren Konsolidierung des Rentensystems. Längere Arbeitszeiten erhöhten vielmehr wieder die Rentenleistungen.
Durch das Altersvermögensgesetz und das Alterseinkünftegesetz sei die kapitalgedeckte Sicherung gestärkt worden, führte Rürup weiter aus. In Zukunft würden nur noch 60 Prozent der Alterseinkommen durch die gesetzliche Rente abgedeckt werden und 40 Prozent durch private Vorsorge. Damit ändere sich stark das Mischungsverhältnis von heute 85 Prozent gesetzlicher Rente und 15 Prozent (6 Prozent bAV-Anteil; 9 Prozent Privatvorsorge) kapitalgedeckter Vorsorge. Rürup prognostizierte weiter, dass in Zukunft besonders der Anteil in der bAV weiter anwachsen werde. Bis März 2003 hatten bereits 15 Millionen Arbeitnehmer eine Betriebsrente vereinbart. Demnach verfügten schon 57 Prozent der versicherungspflichtigen Beschäftigten über Ansprüche aus den Betriebsrenten, davon 43 Prozent in der Privatwirtschaft. 648.000 Firmen hätten bereits ein Zusatzversorgungssystem installiert und allein 300.000 Unternehmen hätten im Zeitraum von Januar 2002 und März 2003 eine bAV aufgebaut. Trotz der großen Anstrengungen, die in den Unternehmen im Bereich der bAV geleistet werden, erwartet der Wirtschaftweise eine Diskussion um ein Obligatorium der Betriebsrenten. Die Freiwilligkeit der bAV in den Betrieben würde sich letztendlich daran entscheiden, wie groß die Verbreitung bei den Geringverdienern in Zukunft aussehen werde. Rürup selbst hat noch keine eindeutige Meinung zu einem Obligatorium in der bAV, da die Freiwilligkeit ein marktwirtschaftliches Gebot sei.
Einen deutlichen Fehlanreiz für den weiteren Ausbau der bAV machte der Wirtschaftweise in der vorgesehenen Verbeitragung der Entgeltumwandlungsverträge ab 2009 fest. Hier läge eine doppelte Verbeitragung vor, die der weiteren nötigen Entwicklung der bAV entgegenstehe. Rürup betonte hier die Notwendigkeit, das Gesetz entsprechend nachzubessern. Zu nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte stellte Rürup fest, dass durch den Umstieg die Mittel in den Haushalten freigesetzt würden, die zum Kapitalaufbau benutzt werden könnten. Da die Rendite in der privaten Vorsorge attraktiver sei als in der gesetzlichen Rente, erziele man mit der nachgelagerten Besteuerung eine Renditesteigerung über den ganzen Lebenszyklus hinweg.
Zur Diskussion stellte Rürup die Frage, inwieweit fünf Durchführungswege in der bAV notwendig seien. Die drei externen Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds) seien alle mehr oder weniger versicherungsmäßig organisiert. Dies verunsichere die Verbraucher: Vielfalt ist gut, aber man sollte sich auch nach dem Sinn fragen.
Der Vorstand der Heubeck AG, Prof. Dr. Klaus Heubeck, stellte die Auswirkungen der Überalterung in der bAV vor. Er regte an, die steigende Lebenserwartung auch in den Produkten zu manifestieren. Ein höheres Renteneinstiegsalter und das Älterwerden der Gesellschaft sei in der kapitalgedeckten Finanzierung der bAV verhältnismäßig einfach zu kompensieren. Selbst eine extreme Verlängerung der Lebenserwartung (alle werden 100 oder älter) sei im System der bAV durch einen geringen Mehrzins von 0,5 Prozent zu finanzieren. Dies sei eine machbare Größenordnung. Hier erkannte Heubeck eine deutliche Stärke der bAV, denn dieses System könne sehr schnell und flexibel auf neue Faktoren reagieren.
Bestehende steuerliche Zweifelsfragen in Folge des Alterseinkommensgesetzes und des Altersvermögensgesetztes zeigte Christine Harder-Buschner (BMF) auf. Strittig seien vor allem Fragen der Vererblichkeit, die Abgrenzung von Altzusagen und Neuzusagen, die Anwendung von Übergangsregelungen sowie Mitteilungspflichten im Bereich der bAV. Mit Blick auf die zukünftigen Entwicklungen bei den Betriebsrenten verwies Harder-Buschner weiter auf den Ausgang der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichtes München vom 29.10.2004, auf die grenzüberschreitende bAV mit der Umsetzung der europäischen Pensionsfondsrichtlinie sowie auf die Portabilität und die steuerliche Behandlung der verschiedenen Formen der Insolvenzsicherung.
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Förster (Dr. Dr. Heissmann GmbH) ging aus arbeitsrechtlicher Sicht auf die steigende Bedeutung der bAV ein. Durch das Betriebsrentengesetz seien bereits Hindernisse abgebaut und vor allem die Portabilität von Ansprüchen verbessert worden. Besonders der Auskunftsanspruch eröffne neue Perspektiven: Der Arbeitnehmer soll die Möglichkeit haben zu wissen, wie hoch seine Ansprüche sind und die Höhe des Übertragungswertes. Weiteren Handlungsbedarf erkannte Förster in der Überprüfung und Anpassung von Abfindungsregelungen, in den Regelungen der Portabilität sowie in der Erfüllung von Auskunftspflichten.
Trotz der Komplexität der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der privaten Altersversorgung zeigte Prof. Dr. Reinold Höfer (Höfer Vorsorge Management), dass die Rentabilität für den Arbeitnehmer anhand des Erlebenswertes durchaus berechnet werden könne. So ergibt sich nach § 3 Nr. 63 EStG (Lohnfreiheit, Eichel- Förderung) für einen verheirateten Durchschnittsverdiener (30.000 Euro Brutto-Einkommen) eine Nettorendite von 5,13 Prozent, mit der Rürup-Förderung nach § 10 EStG (Sonderabgabenabzug) 4,94 Prozent, mit dem so genannten Riester-Vertrag 4,86 Prozent. Für einen ledigen Durchschnittverdiener dagegen ergeben sich nach der Eichel-Förderung 4,46 Prozent, nach der Rürup-Förderung 4,4l Prozent und mit der Riester-Förderung 4,02 Prozent Nettorendite.
Aus Sicht eines Unternehmens erörterte Bernhard Wiesner (Robert Bosch GmbH) die Neuregelung in der betrieblichen Altersversorgung. Als einen entscheidenden Vorteil für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber nannte Wiesner die kollektive und kostengünstige Organisation der bAV in den Betrieben. Mit dem Altersvermögensgesetz sei allerdings eine systematische Individualisierung beziehungsweise Dekollektivierung in die bAV eingeführt worden. Mit dem Trend zur Individualisierung seien die steuerlichen Rahmenbedingungen eher schlechter geworden. Das Alterseinkünftegesetz habe zwar viele positive Effekte für die bAV gebracht, aber die vielen Durchführungswege hätten die Durchsetzung von Vorsorge-Systemen nicht erleichtert. Seiner Einschätzung nach sind Direktzusagen in Verbindung mit Pensionsrückstellungen eine Erfolgsstory für alle Beteiligten, da hier die kollektiven Lösungen zum Nutzen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgeschöpft werden könnten.
Die bAV sollte nach Ansicht von Wiesner vor allem durch die Betriebe selbst vorangetrieben werden. Die Rahmenbedingungen dazu seien allerdings schlechter geworden. Ein Obligatorium in der bAV beurteilte er als kontraproduktiv, nicht zuletzt, da die bAV von der Abstimmung in den Betrieben lebe.
Der Vorstand der Gothaer Lebensversicherung AG, Dr. Helmut Hofmeier, ging ebenfalls auf die zunehmende Komplexität in der betrieblichen Zusatzversorgung ein und stellte die Herausforderungen für die Versicherer dar. Deutlich sei der Wettbewerb in der bAV gestärkt und die Angebote der Produktanbieter ausgeweitet worden. Der Anteil der bAV am Geschäft der Lebensversicherer sei deutlich durch die Flankierungen der Rentenreform gestiegen. Die Vertriebseffizienz und -intelligenz sei wegen der Komplexität des Themas zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor geworden. Wie schon Prof. Rürup fragte auch er nach dem Sinn von fünf Durchführungswegen. Ohne die Komplexität in den Durchführungswegen habe die bAV seiner Einschätzung nach das Potenzial zu einem Kernträger in der privaten Versorgung zu werden. Deutlich sprach sich Hofmeier gegen ein Obligatoruim zur weiteren Marktdurchdringung aus. Entscheidend für den weiteren Erfolg sei eine Vereinfachung der Durchführungswege.
Inwieweit die EU-Pensionsrichtlinie den Markt für bAV-Produkte europaweit gewährleisten kann und welchen aufsichtsrechtlichen Kriterien die Unternehmen für eine Ausweitung ihrer Märkte in Europa erfüllen müssen, erläuterte Reinhard Laars von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die abschließende Podiumsdiskussion beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit die bAV eine ersetzende Funktion zur Lebensstandardsicherung im Alter erfüllen könnte. Alle Referenten des Tages zeigten sich einig, dass mit der bAV wichtige Weichenstellung für eine ergänzende Alterssicherung gestellt sei. Eine ersetzende Funktion könne sie aber nicht haben. Die private Vorsorge sei über die gesetzliche und die betriebliche Vorsorge hinaus unverzichtbar.
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