Regulierung stimmt Stadtwerke weiter skeptisch Pressebericht zur 9. EUROFORUM-Jahrestagung Stadtwerke 2005 (25. bis 27. April 2005, Berlin)
Düsseldorf (ots)
Berlin, April. Die anstehende Regulierung des Energiemarktes sowie die praktischen Auswirkungen des Unbundling in Stadtwerken und kleineren Energieversorgungsunternehmen (EVU) bestimmten die Diskussionen der rund 450 Branchen-Insider auf der diesjährigen 9. EUROFORUM-Jahrestagung Stadtwerke 2005 (25. bis 27. April 2005, Berlin).
Als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erläuterte RegDir Heiner Bruhn den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), über das am 29. April 2005 im Bundrat entschieden werden soll. Bruhn betonte zunächst, dass die Bundesregierung mit den neuen energiepolitischen Vorgaben des Unbundling und der Regulierung europäische Vorgaben erfüllen müsse. Besonders bei der Entflechtung seien dabei die nationalen Handlungsspielräume des Gesetzgebers nur sehr gering. Er erinnerte an das Ziel des Gesetzes, die monopolistische Struktur in der Energiewirtschaft zugunsten von mehr Wettbewerb aufzubrechen. Die Entflechtung des Netzbereichs von Wettbewerbsbereichen, die Verankerung des Netzzugangsmodells und die Kalkulationsvorgaben für Netzentgelte nannte Bruhn als wesentlich für einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang. Darüber hinaus verwies er auf die Öffnung des Zähler-Messwesens für den Wettbewerb.
Bruhn zeigte sich optimistisch, dass der Regulierer diese Aufgaben bewältigen wird und einen handlungsfähigen Ordnungsrahmen durch das neue Gesetz bekomme. Die besondere deutsche Situation der fast 1000 Stadtwerke würde im Gesetz ebenso berücksichtigt. Bruhn sprach sich deutlich für eine einheitliche Organisation der Netzagentur auf Bundesebene aus und erteilte Regulierungsnischen durch die Ländergesetzgebungen eine Absage. Auch die Kartellbehörden müssten in Zukunft die Vorgaben der Netzagentur akzeptieren und der Regulierer brauche umfassende Ermittlungsbefugnisse. Ein klares Bekenntnis legte Bruhn zur Anreizregulierung ab: Wir brauchen eine Anreizregulierung so schnell wie möglich. Grundgedanke der Anreizregulierung sei es, exakte Obergrenzen für die Netzentgelte zu setzen und Regulierungsperioden von bis zu fünf Jahren vorzugeben. Die Regulierungsbehörde sei beauftragt dieses System eigenständig und schnell aufzubauen. Ohne Zweifel würden daraus neue Herausforderungen für die Netzbetreiber erwachsen. Abschließend betonte Bruhn die zentrale Rolle der Netzagentur und forderte die Branchenvertreter auf, gemeinsam mit dem Regulierer den neuen Rahmen zu gestalten.
Der Präsident der künftigen Netzagentur, Matthias Kurth (Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation) verwies zunächst auf den langen Gesetzgebungsprozess und bedauerte das langwierige Verfahren. Allerdings hätte sich die neue Behörde in dieser Zeit gut vorbereiten können und die Aufbauphase sehr intensiv genutzt, um auf europäischer Ebene und im direkten Dialog mit den Betroffenen die neuen Rahmenbedingungen zu diskutieren.
Kurth zeigte sich optimistisch, dass das neue Gesetz bereits zum 1. Juli 2005 verabschiedet sein könnte. Eine im zu erwartenden Vermittlungsausschuss strittige Frage sei allerdings die zukünftige Rolle der Länder. Er plädierte deutlich für einen klaren gesetzlichen, bundeseinheitlichen Rahmen. Um wirklich vergleichen zu können, brauche man eine deutliche Aufgabentrennung zwischen den Ländern und der Netzagentur. Kurth stellte fest: Wir wollen eine effiziente Regulierung und darum brauchen wir beim Vollzug eine klare Trennung und keine Mischzuständigkeiten.
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