Steuerrechtliche Harmonisierung in der EU ist unerlässlich Presseinformation zur 2. Handelsblatt Konferenz Europäisches Steuerrecht ist Realität (22. und 23. November 2005; Köln)
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, Oktober 2005. Der Aufruf einiger Richter am Bundesfinanzhof zur "Notwehr gegen Europa" im August 2005 hat ein Schlaglicht auf die Steuerurteile des EuGH geworfen. Mit dem Verweis auf Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit begründet der EuGH regelmäßig seine Urteile in strittigen grenzüberschreitenden Steuerrechtsfällen. Nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof verkennt der EuGH dabei, dass die Mitgliedstaaten ihren Finanzbedarf decken müssen und blicken mit Sorge auf die Milliardenverluste durch das erwartete Marks & Spencer-Urteil. Erst jüngst betonte der EU-Generalanwalt Philip Léger: "Steuermindereinnahmen sind nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses anzusehen."
Die 2. Handelsblatt Konferenz "Europäisches Steuerrecht in der Realität" (22. und 23. November 2005, Köln) greift die Auswirkungen der EuGH-Urteile für Unternehmen und Finanzämter auf und diskutiert unter anderem die mögliche Neuregelung der Verlustverrechnung bei Konzerngesellschaften nach dem Marks & Spencer-Urteil.
Einen Überblick über die Umsetzung aktueller EU-Richtlinien wie der Fusionsrichtlinie gibt Prof. Dr. Jürgen Lüdicke (PricewaterhouseCoopers AG). Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der geänderten Fusionsrichtlinie für die Unternehmen ergeben, erläutert Dr. Ottmar Thömmes (Deloitte & Touche GmbH). Als Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen spricht MinDirg Gert Müller-Gatermannüber die Auswirkungen des europäischen Integrationsprozesses auf das deutsche Unternehmenssteuerrecht. Die Betriebsstättenverluste aus EU-Ländern und Drittstaaten ist das Thema von Prof. Dr. Wolfgang Kessler (Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg/Breisgau). Grenzüberschreitende Umstrukturierungen und Wegzüge beziehungsweise Sitzverlegungen greift Prof. Dr. Thomas Rödder (Flick Gocke Schaumburg) auf.
Der frühere Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Franz Wassermeyer kommentiert die aktuellen EuGH-Urteile. Wassermeyer rät der Bundesregierung, das deutsche Steuerrecht grundsätzlich europatauglich zu gestalten. Laut der Fachzeitschrift "Der Betrieb" sind zurzeit 136 Steuervorschriften nicht europatauglich.
Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter: http://vhb.handelsblatt.com/pr-steuerrecht
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