Reformbedarf im gemeinnützigen Sektor? EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2006" (19. und 20.Janaur 2006, Düsseldorf)
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, im Dezember 2005. "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern", so lautet die Definition nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Abgabenordung AO. Neben gemeinnützigen sind auch mildtätige und kirchliche Zwecke steuerbegünstigt, das heißt, sie sind von der Körperschaftsteuer befreit und sind berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Die meisten gemeinnützigen Einrichtungen in Deutschland sind zivilrechtlich als eingetragener Verein organisiert, dazu kommen Stiftungen und gemeinnützige GmbHs. Welche Gestaltungsmöglichkeiten gemeinnützige Körperschaften im finanziellen und organisatorischen Bereich haben, diskutieren Experten auf der EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2006" (19. und 20.Janaur 2006, Düsseldorf).
Neue Abzugsmöglichkeiten stellt Dr. Hans Fleisch (Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen) vor und geht auf die aktuelle Verwaltungspraxis ein. Der Jurist begrüßte die Vereinbarungen der Koalitionsparteien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen. "Die Koalitionäre haben großes Lob verdient: Die Vorhaben zur Stärkung des privaten gemeinnützigen Stiftungswesens sind gesellschaftspolitisch richtig und wichtig", so Dr. Hans Fleisch und führt aus: "Wenn die angekündigten Verbesserungen für Stiftungen und sonstiges bürgerschaftliches Engagement umgesetzt werden, wird dies in allen Bereichen unseres Landes positive Spuren hinterlassen - besonders in Wissenschaft, Kultur, Bildung und Soziales." (www.stiftungen.org, Pressemitteilung 14.11.2005).
"Wenn die Modernisierung des deutschen Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts gelingt, kann es sogar zum 'Exportschlager' innerhalb der Europäischen Union werden", urteilte kürzlich Prof. Dr. Peter Fischer, Richter am Bundesfinanzhof. Auf der EUROFORUM-Jahrestagung wird Fischer über die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen referieren. Welchen Stellenwert derzeit die Non-Profit-Einrichtungen im EU-Recht einnehmen, beurteilt Prof. Dr. Rainer Hüttemann. Neben neuen europäischen Rechtsformen für NPO - im Gespräch sind europäische Stiftungen und europäischer Verein -- geht der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bonn auf das Gemeinnützigkeitsrecht und EG-Beilhilfenrecht ein.
Eine detaillierte Aufstellung zu den Gestaltungsmöglichkeiten gemeinnütziger Körperschaften liefert Dr. Stephan Schauhof (Flick Gocke Schaumburg). Er beschreibt unter anderem Buchungs- und Dokumentationsnotwendigkeiten und erläutert die Vorsteuerquote als Finanzierungsmittel sowie die Auswirkung der Separierung rechtlicher Einheiten auf die steuerliche Beurteilung ein. Weitere Themen des Jahrestreffs für gemeinnützige Körperschaften sind Praxis der Betriebsprüfung bei NPO, arbeitsrechtliche Fragen der Umstrukturierung, Verrechnungspreise bei gemeinnützigen Konzernstrukturen sowie Haftungsstrukturen in gemeinnützigen Unternehmen.
Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/pr-NPO2006
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