Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Erbschaftssteuer
Bielefeld (ots)
Die große Koalition hat Wort gehalten. Mit der Erhöhung der Freibetragsgrenzen bei Erbschaften innerhalb der engeren Familie lösen Union und SPD ein Versprechen ein, das sie bereits unmittelbar nach dem Urteil gegeben hatten. Zwar steht noch nicht fest, nach welchem Verfahren künftig der Marktwert von Immobilien ermittelt werden soll, der nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts den deutlich niedrigeren Einheitswert als Steuergrundlage ablösen soll. Doch mit Freibeträgen von 500000 Euro für Ehepartner und 400000 Euro für Kinder bleibt Omas sprichwörtliches Häuschen auch künftig vom Zugriff des Steuerstaates verschont. Enttäuschend kompliziert fällt hingegen die Regelung bei Unternehmensvermögen aus. 15 Jahre lang muss eine Firma fortgeführt werden, damit die Steuerlast auf 15 Prozent beschränkt bleibt. Welcher Kleinbetrieb aber kann schon für eine solche lange Frist planen? Dass die Erbschaftssteuerreform zu mehr Gerechtigkeit führt, darf allerdings bezweifelt werden. Die wirklich Reichen werden sich künftig wohl vermehrt für einen Wohnsitz in Österreich interessieren. Dort wird die Erbschaftssteuer Mitte kommenden Jahres abgeschafft.
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