Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) schreibt zu den Kinderrechten:
Bielefeld (ots)
Ein Kind darf seinen Vater nicht sehen. Das klingt erst einmal sehr lieblos. Doch gerade Lieblosigkeit ist den Karlsruher Richtern nun nicht vorzuwerfen. Vielmehr räumen sie den Kindern aus unserer Verfassung heraus einen Anspruch auf Pflege und Erziehung ein. Dieser kommt dem umstrittenen, bis gestern aber nicht ausformulierten Kindergrundrecht gleich. Das ist zu begrüßen, weil es der schrecklichen Gleichgültigkeit gegenüber dem Wohl vieler Kinder entgegen tritt. Freilich steht auf einem anderen Blatt, ob es überlasteten Jugendämtern möglich ist, diesen hehren Anspruch in allen Familien zu verwirklichen. Oder ob staatliche Durchsetzung von Erziehungsgrundsätzen nicht auch einmal zur Zumutung werden könnte. Dass die Richter im Brandenburger Einzelfall zu dem Ratschluss kamen, den neunjährigen Jungen seinem widerwilligen Vater nicht auszusetzen, ist gleichwohl durchaus nachvollziehbar. Denn es steht zu befürchten, dass es diesem leidgeprüften Jungen nicht gut täte, wenn er auch noch erlebte, wie sein Vater ihn zurückweist - wo sich doch schon seine Mutter nur zeitweise um ihn kümmert. Die geforderte Zusammenkunft hätte zur traumatisierenden Veranstaltung werden können.
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