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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Patientenverfügung

Bielefeld (ots)

Fünf Jahre ist es her, dass der
Bundesgerichtshof vom Gesetzgeber gefordert hat, der 
Patientenverfügung Rechtsbindung zu verleihen. Geschehen ist das bis 
heute nicht. Patienten, Ärzte und Richter bewegen sich auf juristisch
unsicherem Terrain - das ist zu bedauern.
Vorwürfe an die Politik wären allerdings verfehlt. Würde und 
Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen für den Fall des nahenden
Todes oder einer existenziellen Erkrankung zu achten, dabei aber neue
oder künftige Chancen auf Heilung oder Linderung nicht durch einen in
Unkenntnis geäußerten Willen auszuschließen: In diesem unauflösbar 
erscheinenden Spannungsfeld ringt der Bundestag über alle 
Parteigrenzen hinweg um eine ethisch fundierte Lösung. Das geht nicht
von heute auf morgen.
Wie auch immer am Ende eine gesetzliche Regelung aussehen wird - die 
Entscheidung über den Ausschluss lebensverlängernder oder gar 
lebensrettender Behandlungsmethoden ist zunächst stets eine 
höchstpersönliche. Die Ärzteschaft ist aufgerufen, unbegründete 
Ängste vor vermeintlich inhumaner Apparatemedizin zu zerstreuen. Die 
Palliativmedizin muss noch mehr Beachtung und Förderung erfahren. 
Damit ein jeder die Gewissheit hat, bei den letzten Schritten des 
Lebenswegs Linderung und Beistand zu erfahren.
Je aufgeklärter der Patient, desto eindeutiger wird sein Wille für 
all jene erkennbar sein, die ihn achten sollen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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