Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Unterhalt/BGH-Urteil
Bielefeld (ots)
Millionen alleinerziehender Eltern dürfen aufatmen: Mit dem Grundsatzurteil zum neuen Unterhaltsrecht hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der besser oder allein verdienende Ex-Partner sich nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen kann, wie es nach dem Gesetzestext den Anschein hatte. Grundsätzlich hat zwar jener Teil der zerbrochenen Lebensgemeinschaft, der sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert, weiterhin nur drei Jahre lang Anspruch auf eigenen Unterhalt. Doch nach dem gestrigen Richterspruch wird das in der Praxis kaum so streng ausgelegt werden können. Klugerweise haben es die Bundesrichter vermieden, eine exakte Zeitspanne für den Unterhaltsanspruch über die gesetzliche Frist hinaus festzulegen. Das kann nur im Einzelfall entschieden werden - und bleibt somit Sache der unteren Gerichtsinstanzen. Der Bundesgerichtshof hat aber nicht nur Alleinerziehende gestärkt, sondern auch alle anderen, intakten Familien. Erziehung ist eben mehr als Betreuung - unabhängig von der Frage, ob ein Kindergarten- oder Hortplatz zur Verfügung steht. Kindererziehung ist kein »Nebenjob«, sondern der Erwerbsarbeit gleichwertig - nicht anders ist das Urteil zu verstehen.
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