Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) kommentiert:
Bielefeld (ots)
Jetzt gilt's: Banken, die Hilfe in Anspruch nehmen, dürfen ihren Managern nicht mehr als 500 000 Euro zahlen. Die staatlich verordnete Bescheidenheit ist in diesem Fall in Ordnung, weil für eine Leistung konsequenterweise auch eine Gegenleistung verlangt wird. Sie sollte aber nicht zur Regel werden. Die Höhe des Gehalts ist nach wie vor einer der Gründe für oder gegen einen Arbeitsplatz. Das wissen die Banken, die Unternehmen insgesamt. Deshalb zahlen sie - wenn sie können - großzügige Gehälter, um die besten Führungskräfte zu bekommen. Gehalt, Prämien, monetäre Anreize jeglicher Art sind wichtige Argumente im Konkurrenzvergleich. Das sollte auch so bleiben - im eigenen Interesse. Spitzenleute können auch außerhalb Deutschlands sehr viel Geld verdienen. Die Regierung kann es sich deshalb kaum leisten, Gehaltsobergrenzen festzulegen. Die Frage, in welchem Verhältnis Leistung und Bezahlung stehen sollten, damit es von allen Beteiligten als gerecht empfunden wird, ist uralt. Sie muss immer wieder aufs Neue beantwortet werden - auch nach Moral und Sitte. Nur sollten das besser die Unternehmen und Aufsichtsräte selbst tun und nicht der Staat.
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