Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) kommentiert:
Bielefeld (ots)
»Ich will keine künstliche Ernährung und keine maschinelle Beatmung im Falle von...« Wer eine solche scheinbar vollkommen eindeutige Verfügung trifft, ahnt oft nicht, dass sie im Falle eines Falles womöglich nichts gilt. Trotz unmissverständlicher Vermächtnisse können sich beispielsweise Ärzte wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, wenn sie dem Patientenwunsch auf der Intensivstation folgen und den Stecker ziehen. Längst gibt es acht bis zehn Millionen Verfügungen in Deutschland, aber es gibt keine Rechtssicherheit. Auch die von Praktikern sogar vorrangig empfohlene Vorsorgevollmacht zugunsten eines nahen Angehörigen führt längst nicht immer dazu, dass der Einzelne wirklich das letzte Wort über seine letzte Stunde hat. Das Lebensrecht genießt allerhöchsten Schutz und tatsächlich kann sich jemand - den Tod vor Augen - so sehr an das Leben klammern, wie er es sich selbst nie hat vorstellen wollen. Verfügungen aus guten Tagen lassen auch außer Acht, dass zur Freiheit das Ändern der eigenen Meinung gehört. Die Politik kann den Konflikt nie ganz lösen, dennoch muss sie endlich zu einer rechtlichen Regelung finden.
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