Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum BKA-Gesetz:
Bielefeld (ots)
Im Laufe der Jahre sind mehr als ein Dutzend Sicherheitsgesetze vom Verfassungsgericht gekippt oder in Teilen korrigiert worden. Dass mittlerweile Zweifel an der Kompetenz derer auftauchen, die für die Erarbeitung der Gesetze in den Fraktionen zuständig sind, ist kein Wunder. Der Balanceakt zwischen der Schaffung größtmöglicher Sicherheit, die verfassungsmäßigen Ansprüchen genügt, und dem gebotenen Schutz der Privatsphäre der Bürger ist schwierig. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf für das neue BKA-Gesetz scheinen sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen erneut auf sehr dünnes Eis begeben zu haben. Dass die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung von privaten Computern vom Gesetzgeber gleich bis 2020 festgeschrieben wird, wird nur ein Grund sein, dass dieses Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Noch kritischer ist zu sehen, dass der nötige Schutz der Privatsphäre zunächst einmal von zwei BKA-Beamten und dem Datenschutzbeauftragten der Behörde geprüft werden soll. Eine unabhängige Überprüfung dieses sensiblen Bereiches dürfte der bisherigen Rechtsprechung folgend aus Sicht der Karlsruher Richter jedoch anders aussehen.
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