Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Urteil im Fall Zumwinkel
Bielefeld (ots)
Wer spricht jetzt noch von Klaus Zumwinkels Erfolgen? Dabei hat der »Manager des Jahres 2003« etwas geschafft, das vorher unmöglich erschien: Er führte die Deutsche Post und die frühere DDR-Post aus tiefroten Zahlen in die Profitabilität. Nun aber wird sein Name künftig vor allem mit Steuerhinterziehung zusammengebracht. Mitleid ist nicht angebracht. Zumwinkel hat sich den Ansehensverlust einzig und allein selbst zuzuschreiben. Das Bild des hanseatischen Kaufmanns, der einzig und allein das Wohl des Unternehmens im Blick hat, hatte allerdings schon vorher einen Knacks bekommen. Im Dezember 2007 hatte sich der damalige Konzernchef von Post-Aktien im Wert von fast fünf Millionen Euro getrennt. »Zufällig« notierten die Papiere gerade auf dem Höchstkurs, weil Zumwinkel einen hohen Mindestlohn durchgesetzt und damit die private Konkurrenz größtenteils aus dem Rennen geboxt hatte. Während des Prozesses wurde bekannt, dass Zumwinkel entgegen des äußeren Eindrucks sehr wohl auch die schönen Dinge des Lebens wie einen Porsche-Sportwagen und eine Jahrhunderte alte Burg über dem italienischen Gardasee zu schätzen weiß. Dies aber ist weder verboten noch ehrenrührig - ganz im Gegensatz zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Hilfe einer Stiftung in Liechtenstein. Zumwinkel nennt die Tat den »größten Fehler meines Lebens«. Dieser Selbsteinschätzung ist kaum etwas hinzuzufügen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt - schon gar nicht, wenn es mit soviel krimineller Energie verbunden ist. Der frühere Post-Chef hat sogar das Angebot des damaligen Finanzministers Hans Eichel auf Amnestie vorbeiziehen lassen. Richter Wolfgang Mittrup hat Zumwinkel einen kurzen, aber fairen Prozess gemacht. Gegen das Urteil inklusive Geld- und zweijähriger Bewährungsstrafe ist nichts einzuwenden. Zumwinkel selbst hat durch sein Geständnis und Reue den Weg dorthin geöffnet. Er hat weitgehend darauf verzichtet, den Journalisten-Auflauf bei der ersten Razzia oder den Erwerb der Daten-CD durch den deutschen Staat zu nutzen, um sich selbst zum Opfer zu stilisieren. Nur ein Mal sprachen die Verteidiger in Verkennung der Bedeutung dieses Wortes von einer »medialen Hinrichtung«. Man darf Zumwinkel abnehmen, dass der Ansehensverlust in der Öffentlichkeit für ihn die größte Strafe bedeutet. Was den anderen Teil des Urteils betrifft, so verlässt der Ex-Manager den Gerichtssaal trotz Millionenstrafe und vorangegangener Rückzahlungen in mehrfacher Millionenhöhe nicht als armer Mann. Er wird den Lebensabend in Freiheit verbringen; aber er wird die Freiheit nicht mehr recht genießen können. Das ausgewogene Urteil bietet keinen Ansatzpunkt für die so beliebte Kritik, dass die Justiz bei den »Großen« der Gesellschaft gern ein Auge zudrückt. Schon gar nicht erlauben die Aufklärung und der Prozess die ebenfalls beliebte These, »die da oben« seien doch sowieso alle korrupt oder Verbrecher. In Bochum wurde der große Fehler eines großen Managers richtig und gerecht abgeurteilt.
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