Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) kommentiert:
Bielefeld (ots)
Gibt es ein Recht des Eigentümers, über das Aus seines Unternehmens - und sei es eine Bank - selbst zu bestimmen? Grundsätzlich ja. Allerdings wird dieses Recht schon im Grundgesetz dadurch eingeschränkt, dass das Eigentum auch dem Allgemeinwohl verpflichtet ist. Diese Stufe ist bei der Hypo Real Estate längst erreicht. Nicht nur hat das marode Institut in Deutschland eine wichtige Funktion als Hypothekenbank. Genauso eindeutig sprechen die 102 Milliarden Euro, mit der vor allem der Staat bislang die HRE gestützt hat, für eine 100-prozentige Kontrolle durch die Politik. Um die Summe einzuordnen, muss man sich vor Augen halten, dass die gesamte HRE auch in ihren besseren Zeiten an der Börse nicht mehr als vier oder fünf Milliarden Euro wert war. Klar wäre es besser, wenn sich die bisherigen Eigentümer mit der Bundesregierung einigten, ohne dass diese die Keule der Verstaatlichung hervorholen muss. Jedes Gesetz, das nur für einen Sonderfall geschrieben wird, ist grundsätzlich fragwürdig. Im Augenblick aber leben wir in einer Zeit, in der die Politik reihenweise Dinge tut, die vorher tabu waren. Angesichts der Summen, um die es inzwischen geht, ist der Staat mit dem Allgemeinwohl erpressbar - zumal HRE-Aktionäre nichts mehr verlieren können. Im aktuellen Fall, wo es nicht um Grundrechte, sondern um den schnellsten Weg aus der Krise geht, sollte der Zweck auch einmal die Mittel heiligen.
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