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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Schulverweigerer:

Bielefeld (ots)

Die Paderborner Amtsrichterin brauchte jeweils
nur wenige Minuten, um nach der Anhörung der Parteien ihr Urteil zu 
sprechen: Eltern können zu Recht mit einem Bußgeld belegt werden, 
wenn sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Religiöse 
Überzeugungen und Glaubensinhalte haben dort ihre Grenzen, wo der 
staatliche Erziehungsauftrag tangiert wird. Dabei spielt es keine 
Rolle, ob es sich um Sport- und Schwimmunterricht, um Theater und 
Tanz oder Sexualkunde handelt.
Die Heranführung minderjähriger Staatsbürger an ein freiheitliches 
Gemeinwesen und die Ausbildung eines politischen und 
gesellschaftlichen Bewusstseins sind Aufgaben, die nicht allein dem 
Elternhaus vorbehalten sein dürfen. Die Abschottung zu unliebsamen 
Erziehungsinhalten verhindert die Ausprägung eigenverantwortlichen 
Denkens und begünstigt die Entstehung von Parallelgesellschaften.
Das Paderborner Schulamt hat der freiheitlichen Grundidee durch die 
Beantragung von Bußgeldern gegen die Boykotteure entsprochen. Der 
Vorwurf, hier würden religiöse Überzeugungen verfolgt, ist haltlos. 
Wer dieses rechtliche Fundament in Frage stellen möchte, muss das 
Bundesverfassungsgericht anrufen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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