Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Gebäudereiniger-Lohn:
Bielefeld (ots)
Darf der Staat Löhne diktieren? Diejenigen, die vom 1. Oktober an einen Arbeitsvertrag als Gebäudereiniger unterschreiben, werden nach einem Blick auf ihren Stundenlohn sagen: Ja, er darf. Darin werden ihnen auch Menschen zustimmen müssen, die den Mindestlohn sonst ablehnen. Denn am Beispiel der Gebäudereiniger hat sich gezeigt: Der Markt regelt den Preis eben nicht so, wie es manch einer gern hätte. Die Tarifverhandlungen sind gescheitert. In dieser Branche regeln die, die es sollen, nämlich die Tarifvertragsparteien, leider herzlich wenig. Von einem Stundenlohn von 5,71 beziehungsweise 4,61 Euro kann niemand leben. Und wenn, dann nur mit staatlicher Unterstützung, zum Beispiel mit Arbeitslosengeld II, das zusätzlich zum Lohn gezahlt wird. Der Staat subventioniert also ein Vollzeitstelle - unfassbar. In der Branche der Gebäudereiniger ist es wie in anderen von Nöten, dass der Wettbewerb über die Qualität und nicht über das Preisniveau ausgetragen wird. Wenn die Tarifvertragsparteien nicht in der Lage sind, eine Lohnhöhe für ihre Branche zu finden, dann muss es eben der Staat tun.
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