Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum möglichen Ankauf der Steuerdaten-CD
Bielefeld (ots)
Die Vorwürfe sind hart. Wenn der Staat die ihm angebotene CD mit Daten zu - höchstwahrscheinlich unversteuerten - Geldanlagen in der Schweiz kauft, verstößt er gegen sein eigenes Datenschutzgesetz. Schlimmer noch: Er macht sich zum Hehler, wird also am Ende selbst kriminell. Dass die Datenschützer solche Vorwürfe erheben, ist verständlich. Doch warum machen sich einige Koalitionspolitiker ebenso anheischig, einheimische Steuerhinterzieher und fremde Steueroasen in dieser Weise zu schützen? Die häufigste Antwort lautet: Es geht ums Prinzip. Das hieße aber, man müsste den Kauf geklauter Daten auch dann kritisieren, wenn schwere kriminelle Taten aufgedeckt, vielleicht sogar verhindert werden. Wer tut das? Beim Einsatz von V-Leuten und Kronzeugen, dem Abhören von Telefonaten und Abfischen von Daten finden es viele normal, wenn der Staat höherer Ziele wegen rechtsstaatlich nicht ganz einwandfreie Weise Geschäfte macht. Steuerhinterziehung aber gilt noch als Kavaliersdelikt. So wenig wie ein Hartz-IV-Empfänger aber bei seinen Angaben schummeln darf, so wenig darf dies der Millionär bei seiner Steuererklärung. Tut er es trotzdem, begeht er Diebstahl an den ehrlichen Steuerzahlern. Schließlich wird mit ihrem Geld die Lücke wieder aufgefüllt. Auf 485 Milliarden Euro schätzen Experten das Schwarzgeld deutschen Ursprungs, das sich auf ausländischen Konten vor dem Fiskus versteckt. Was könnte damit an Konjunkturmaßnahmen oder Steuererleichterungen bezahlt werden! Besonders wohl fühlt sich Schwarzgeld in dünner Alpenluft. Ein Drittel lagert allein auf Schweizer Konten, weitere 70 Millionen in Österreich. Burkina Faso, im vergangenen Mai vom damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zu Unrecht auf eine Stufe mit der Schweiz gestellt, spielt demgegenüber als Steueroase keine Rolle. Die Regierung des afrikanischen Staates hat den Vergleich deshalb schon in aller Form zurückgewiesen. Auch Schweizer Politiker haben auf Steinbrücks Kritik 2009 ziemlich beleidigt reagiert. An dem Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ändert dies noch nichts. Wenn die Schweiz für ihre Bewohner das Bankgeheimnis höher stellt als Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit, ist das ihre Sache. Doch die Grenzen für Kapital sind heute löchriger sind als Emmentaler Käse. Also muss Bern auch für die Folgen geradestehen. Zum Glück gibt es Fortschritte. Inzwischen ließ die Schweiz verlauten, dass sie künftig vielleicht doch die OECD-Regeln für den internationalen Finanzverkehr anwenden wolle. Dies wäre ein großer Fortschritt. Gleichwohl muss man fragen: Was würde geschehen, wenn der Staat die angebotene CD - natürlich nach entsprechender Prüfung des Inhalts - nicht kaufen würde? Die Steuerhinterzieher würden jubeln - und andere Nachahmer nach sich ziehen. Der ehrliche Steuerzahler aber müsste glauben, er mache etwas falsch. In jedem Fall müsste er sich als der Dumme fühlen - mal wieder.
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