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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Streusalzmangel

Bielefeld (ots)

Im Winter darf es keine Streupflicht erster und
zweiter Klasse geben. Während für die Bürger die Pflicht besteht, die
Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien, gibt es zum Beispiel auf
Bundes- und Landstraßen keine Streupflicht. Lediglich auf den 
Autobahnen muss ausreichend gestreut werden.
Dass Autofahrer wiederum die Pflicht haben, ihre Fahrweise den 
Straßenverhältnissen anzupassen, ist eine Selbstverständlichkeit. 
Selbstverständlich muss es aber auch sein, dass die Bevorratung mit 
Streusalz in heutiger Zeit kein Problem mehr darstellen darf.
Wenn sich Lieferanten nicht an vereinbarte Verträge halten und es bei
eisigen Temperaturen zu einem Lieferstopp bei Streusalz kommt, kommen
Städte und Gemeinden nicht umhin, aus Gründen der Verkehrssicherheit 
Ersatzmaterial für teures Geld einzukaufen. Daher ist es auch 
selbstverständlich, dass für Vertragsbruch Entschädigung gezahlt 
werden muss. Weigert sich die Salzindustrie, sollten die Kommunen und
der Landesbetrieb Straßen NRW ihre berechtigten Forderungen im Sinne 
des Steuer- und Gebührenzahlers auf dem Klageweg durchsetzen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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