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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld)zu Kirche und Streikrecht

Bielefeld (ots)

Gibt es in kirchlichen Kindergärten oder
Krankenhäusern ein anderes Arbeitsethos als in kommunalen 
Einrichtungen? Dürfen an Mitarbeiter in der Diakonie andere ethische 
Maßstäbe angelegt werden? Ist das in seiner heutigen Form aus der 
Weimarer Republik stammende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen noch 
zeitgemäß? Um nichts Geringeres geht es im Streit zwischen 
Gewerkschaft und Kirche. Dass das Bielefelder Arbeitsgericht am 
Fundament der jahrzehntelangen Praxis nicht rütteln würde, war 
abzusehen. Die Entscheidung für den Status Quo mag man salomonisch 
nennen, hatten doch beide Parteien im Vorfeld angedeutet, bei einer 
Niederlage eh in die nächste Instanz gehen zu wollen. Womöglich wird 
also erst beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt oder an noch höherer 
Stelle eine endgültige Entscheidung fallen.
 Das Recht auf Streik ist ein Grundrecht, argumentiert Verdi. Es geht
für die Gewerkschaft aber noch um viel mehr: um einen neuen Markt. 
Mehr als eine Millionen Menschen stehen im Dienst der beiden großen 
Kirchen. Dürften Kirchenmitarbeiter streiken, gewönne die 
Gewerkschaftsarbeit hier eine ganz neue Dynamik.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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