Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Sicherungsverwahrung
Bielefeld (ots)
Die schwarz-gelbe Koalition hat eine Baustelle weniger. CDU-Innenminister Thomas de Maizière und FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben sich nun doch auf eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung geeinigt. Ausschlaggebend für den Kompromiss war jedoch nicht politische Eintracht, sondern massiver öffentlicher Druck. 80 als gefährlich geltende Schwerverbrecher, die nach der juristischen Schlappe Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden könnten (und 13, die es schon sind): Das macht den Menschen Angst. Die Lösung: Risikotäter sollen nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr im Gefängnis, sondern in neu zu schaffenden Einrichtungen unter »haftähnlichen Bedingungen« weggesperrt werden. Wo ist denn da der Unterschied, fragt sich Otto Normalbürger. Doch die Juristerei ist nun einmal eine komplizierte Sache: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das bislang praktizierte Modell der nachträglichen Sicherungsverwahrung als verbotene Zusatzstrafe abgeschmettert - ein Rechtskonstrukt, das bereits vor dem Urteil umstritten war. Keinesfalls aber hat der Gerichtshof damit jeglichen Schutz vor Risikotätern unmöglich gemacht. »Wer das Urteil genau liest, kann durchaus Spielräume für den Gesetzgeber erkennen«, schlussfolgerte der Regensburger Strafrechtsexperte Prof. Dr. Henning Ernst Müller bereits im Mai. Die schwarz-gelbe Koalition hat drei Monate mehr benötigt, um diese Erkenntnis zu teilen. Fraglich bleibt, ob die angekündigte Neuregelung so praxistauglich ist, wie es die beiden Minister versprechen. Der gesunde Menschenverstand mag der Unterstellung folgen, dass rückfallgefährdete Sextäter stets psychisch gestört sein müssen. Der Beweis, dass Gerichte und vor allem Gutachter das auch so sehen werden, steht allerdings noch aus. Ebenso unklar bleibt, ob auf der Grundlage der Neuregelung tatsächlich alle bereits freigelassenen Risikotäter wieder hinter Schloss und Riegel kommen - und wann. Die juristische Flickschusterei wird die Versäumnisse der Vergangenheit nur zum Teil reparieren können. Dabei gibt es ernstzunehmende Vorschläge, wie solche Schlappen zu verhindern wären. Kay Nehm, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof und Ex-Generalbundesanwalt, hat den Weg aufgezeigt: Der Gesetzgeber brauche doch nur anzuordnen, dass bei bestimmten Sexualdelikten die Möglichkeit der anschließenden Sicherungsverwahrung grundsätzlich ins Urteil aufgenommen werde. »Dann wüsste auch der Verurteilte, woran er ist. Die drohende Sicherungsverwahrung wäre ihm ständige Mahnung, aktiv an der Verwirklichung des Vollzugsziels mitzuarbeiten«, meint Nehm. Warum nur hört niemand auf ihn?
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