Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Opferentschädigung
Bielefeld (ots)
1000 Euro Schmerzensgeld hat das Amtsgericht Erkelenz einer Frau zugesprochen, der nach dem Blondieren vorübergehend die Haare ausgefallen sind. 5000 Euro Schmerzensgeld sollen nach dem Willen der Deutschen Bischofskonferenz Menschen bekommen, die als Kinder oder Jugendliche von Geistlichen missbraucht worden waren. Stimmt da noch die Relation? Viele Kinder, die in kirchlichen Heimen und Internaten missbraucht worden sind, sind nicht nur einmal Opfer geworden, sondern häufiger. Und nicht wenige haben so schwere seelische Schäden erlitten, dass sie später als Erwachsene nie Fuß gefasst haben. 5000 Euro für eine verlorene Kindheit? Für ein zerstörtes Leben? Für eine einzige Vergewaltigung sprechen deutsche Zivilgerichte Opfern heute mindestens 8000 Euro zu. 40 000 Euro waren es im Fall des Mädchens aus Hille, das von einem Mann angefahren und missbraucht worden war. Die Kirche erkennt nicht oder missachtet bewusst, dass ihr Angebot von einigen Opfern als weitere Demütigung empfunden werden muss.
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