Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Vaterschaftstest:
Bielefeld (ots)
Soll jedes Kind erfahren, wer sein biologischer Vater ist? Es gibt keine eindeutige Antwort. Denn so, wie die Wahrheit einem Kind helfen kann, kann sie einem anderen Kind seelischen Schaden zufügen. Deshalb haben die Straßburger Richter gestern auch nicht entschieden, dass ein Vaterschaftstest per se erlaubt ist. Aber sie haben klargestellt, dass das Bundesverfassungsgericht den Antrag eines Mannes auf einen Vaterschaftstest nicht kommentarlos abweisen darf. Vielmehr müsse jeder Fall geprüft werden - immer unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls. Es hat seinen Grund, dass nach deutschem Gesetz ein Kind, das in eine Ehe hineingeboren wird, als ehelich gilt - ganz gleich, wer der Vater ist. Auch wenn sich die Justizministerin nun durch das Straßburger Urteil ermutigt sehen sollte, diese Regelung aufzuweichen: Die Verantwortung für das, was man einem Kind mit der Wahrheitssuche möglicherweise zumutet, werden immer die mutmaßlichen Väter tragen. Sie müssen genau prüfen, ob sie aus egoistischen Motiven handeln oder tatsächlich das Wohl des Kindes im Auge haben.
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