Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT zum BGH-Urteil zur Altersdiskriminierung
Bielefeld (ots)
Wenn ein Unternehmen und ein Mitarbeiter, in diesem Fall sogar der Geschäftsführer, einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, sollte man davon ausgehen dürfen, dass nach Ablauf der Frist der Arbeitgeber entscheidet, ob und wie es weitergeht. Darf er aber nicht, hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Denn der Aufsichtsratsvorsitzende hatte sich zu weit aus dem Fenster gelehnt und verkündet, aus Altersgründen wolle man einen Jüngeren einstellen. Da hatte er die Rechnung ohne das Gleichbehandlungsgesetz gemacht. Denn das kehrt faktisch die Beweislast um: Der Beklagte, also das Krankenhaus, musste nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Nach ebenjener unbedachten Äußerung ein hoffnungsloses Unterfangen. Das achtbare Bestreben, Diskriminierungen aufgrund ethnischer Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder Alter zu verhindern, wird hierdurch ad absurdum geführt. Dem Kläger war doch bereits bei Vertragsunterzeichnung bewusst, dass sein Engagement nicht verlängert werden könnte. Ein leichtfertiges Wort beschert ihm jetzt eine satte Entschädigung - auf Steuerzahlerkosten.
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