Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Gesetz gegen Kostenfallen im Internet
Bielefeld (ots)
Bravo! Endlich ist der Gesetzgeber im Internetzeitalter angekommen. Der Schutz der Verbraucher vor listigen oder auch nur leidigen Kostenfallen in der virtuellen Welt ist überfällig. Jahrelang sind selbst einigermaßen versierte Internetnutzer windigen Abzockern ins Netz gegangen und sahen sich mit Rechnungen konfrontiert, die sich meist auf dreistellige Beträge lepperten. Jetzt kommt es darauf an, dass das »Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr« auch wirklich greift. Fraglich ist, ob die Maximalstrafe zwielichtige Anbieter wirklich abschreckt. Denn das Gesetz sieht im schlechtesten Fall ohne Betrugsnachweis nur vor, dass bei Nichteinhaltung der Vertrag nicht zustande kommt. Punkt. Immerhin wird die Beweispflicht umgekehrt, kann der Verbraucher auf eine klare Gesetzesgrundlage bauen. Doch Internetsurfer sollten weiter auf der Hut bleiben und vor allem Handynutzer ihre Rechnungen ganz genau auf mögliche Gebühren für kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern kontrollieren. Negative Überraschungen und nervenzehrende Schriftwechsel schließt das Gesetz nicht aus.
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