Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung
Bielefeld (ots)
Und was ist den Opfern? Das ist die erste Frage, sie sich nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofes stellt. Mehr als 100 Straftäter haben also einen Anspruch auf Entschädigung, weil sie nach ihrer Haft unbegrenzt lange in Sicherungsverwahrung verbringen sollten. Mehr als 70 000 Euro soll einem verurteilten Kinderschänder oder Mörder überwiesen werden. Skandal? Nein. Dieses Urteil war zu erwarten. Denn die Politiker haben es sich zu einfach gemacht. Nach fast jeder Bluttat - insbesondere wenn Kinder die Opfer sind - kommen doch die Forderungen nach härteren Strafen. »Wegsperren für immer« ist hier eine eher harmlose Parole. Wenn schon so viele Juristen in den Parlamenten sitzen - nur wenige haben davor gewarnt, dass rückwirkende Strafverschärfungen gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Eine andere Sache ist die Prüfung, ob den Opfern der Straftaten eine Entschädigung zusteht. Nach dem Urteilsspruch war vielleicht nichts zu holen, aber nach der Überweisung aus der Staatskasse sieht der Kontostand besser aus. Den Juristen geht die Arbeit nie aus.
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