Westfalen-Blatt: zur Überwachung von Mitarbeitern
Bielefeld (ots)
Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter ausspionieren lässt, ist das Vertrauen ohnehin verloren. Ob sich später der Verdacht bewahrheiten sollte oder nicht - es ist nichts, wie es einmal war. Es wird zu einer Trennung kommen. Das war im vorliegenden Fall möglicherweise auch die Absicht des Arbeitgebers, der einen Detektiv seiner Mitarbeiterin hinterherschickte, um zu überprüfen, ob diese wirklich erkrankt ist. Das geht eindeutig zu weit, sagt nun das Bundesarbeitsgericht. Ein ungutes Gefühl reicht eben nicht aus. Eine verdeckte Ermittlung mit heimlichen Videoaufnahmen ist überzogen. Vorstellbar sind derartige Methoden höchstens, wenn es um die Aufdeckung schwerer Straftaten geht. Wer »krank feiert« ohne krank zu sein, kann dennoch erwischt werden. Die Krankenkassen erfahren von einer Krankmeldung, und wenn ein Arzt dabei zuviel Entgegenkommen gezeigt hat, kann der Arbeitgeber eine zweite Untersuchung verlangen. Die Unternehmen sind also nicht hilflos. Es gibt legale und illegale Wege der Überprüfung. Die Gerichte ziehen zum Glück hier enge Grenzen.
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