Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Kindergeld in der EU
Bielefeld (ots)
Das Urteil aus Luxemburg hat es in sich. Nein, staatliche Sozialleistungen müssen nicht blind und vor allem nicht ohne Bedingungen für jeden verfügbar sein. Schon die Behauptung, dass Freizügigkeit in der EU auch zugleich Zugriff auf alle möglichen Töpfe staatlicher Unterstützung bedeute, war falsch. Nun entlarven die Richter des höchsten europäischen Gerichtes auch die Kindergeld-Nummer als Fehler. Denn eine Regierung ist sehr wohl berechtigt, den Bezug für EU-Einwanderer zu beschränken und an Auflagen zu knüpfen. Beispielsweise, dass der Empfänger in dem Gastland leben muss. Schon bei der Konstruktion des Binnenmarktes, zu dem die Freizügigkeit mit all ihren sozialen Verzweigungen gehört, wusste man um die Gefahren von Missbrauch staatlicher Leistungen und hatte vorgesorgt. Allerdings haben viel zu viele Mitgliedstaaten die Freiräume, die ihnen die EU-Regelungen für den Kampf gegen das Erschleichen von Zuwendungen lassen, nicht genutzt. Es wäre einfacher gewesen, die Frage rechtzeitig juristisch klären zu lassen. Das hätte den EU-Kritikern nicht nur in Großbritannien Märchen unmöglich und den Brexit weniger wahrscheinlich gemacht.
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