Westfalen-Blatt: zu Pokémon und Datenschutz
Bielefeld (ots)
Die Jagd auf Pokémon ist nicht Aufgabe der europäischen Behörden. Sie müssen aber einschreiten, wenn unter dem Deckmantel eines Spiels Schindluder mit persönlichen Informationen getrieben wird. Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung erst 2018 in Kraft tritt, so ist doch schon jetzt klar, wohin die EU will: Wer sich im Internet tummelt, darf kein Freiwild für Konzerne sein, die die Datenspuren ungefragt aufnehmen und daraus Kapital schlagen. Das gilt für Pokémon Go genauso wie für Facebook, Twitter, Apple und Microsoft. Der Schlüssel liegt zweifellos in der Einwilligung, die jeder User akzeptieren muss, ehe er ein Angebot nutzen kann. Darin ist längst offen von der Weitergabe persönlicher Daten an Dritte die Rede - für zielgruppenspezifische Werbung in vielfacher Form. Wer das nicht will, kann seine Zustimmung verweigern - um den Preis, dann nicht mitspielen zu dürfen. Denn Informationen sind die Münze, mit der für kostenfreie Angebote bezahlt wird - bis die kostenpflichtigen Zusatzangebote kommen. Dieses Geschäftsmodell sollte der Nutzer kennen. Den Datenschutz durchlöchert er am Ende selbst.
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