Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NSU-Prozess
Bielefeld (ots)
»Es reicht nicht, nur von oben den Schimmel abzukratzen, der wächst nach«, sagte gestern ein Geschäftsmann in der Kölner Keupstraße. Wie recht er hat! Der NSU-Prozess ist juristisch aufgearbeitet, politisch-gesellschaftlich noch nicht. Beate Zschäpe ist verurteilt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus stecken damit aber nicht auch hinter Gittern. Die Tatsache, dass der »Nationalsozialistische Untergrund« loszog und Menschen mit der Begründung ermordete, sie seien es nicht wert, in Deutschland zu leben, ist mehr als 70 Jahre nach dem NS-Terror und Holocaust unfassbar und bringt nach dem Urteilsspruch für den Staat, seine Justiz, seine Parteien und seine Bürger die Verpflichtung mit sich, wachsam zu sein und entschieden einzugreifen. Die AfD scheint sich nicht angesprochen zu fühlen. Wenn Alexander Gauland erst das Recht, in der deutschen Fußballnationalmannschaft spielen zu dürfen, an der Hautfarbe und dem Namen festmacht und dann auch noch den Nationalsozialismus als »Fliegenschiss« der deutschen Geschichte bezeichnet, befördert er Fremdenfeindlichkeit noch. Das gilt auch für Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Migranten »Asyltourismus« vorwirft. Erst kommt das Wort, dann die Gewalt. Der NSU-Prozess brachte erneut die Frage auf, ob die deutsche Justiz auf dem rechten Auge blind ist. Nein, lautet die Antwort. Der Rechtsstaat hat bewiesen, dass er arbeitsfähig ist und die Verbrechen entschieden sühnt. Zschäpe hat Lebenslang bekommen und die Richter attestierten ihr eine besonders schwere Schuld: Viel mehr geht nicht. Das Urteil macht die Toten nicht wieder lebendig, signalisiert den Angehörigen der Opfer aber, dass der Staat auf dem rechten Auge eben doch nicht blind ist. Leider sieht er nicht alles, und manchmal scheint er auch absichtlich wegzugucken. Deshalb muss die bisweilen fragwürdige Rolle der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes in der Causa NSU aufgeklärt werden. Das Urteil von gestern darf in diesem Punkt nicht einen Schlussstrich bedeuten. Wo gab es Strafvereitelung im Amt? Wer aus der rechtsextremen Szene hat den fünf Angeklagten geholfen? Gibt es vielleicht schon einen zweiten NSU? Das sind nur drei drängende Fragen, die nach Möglichkeit beantwortet werden sollten. Der NSU-Prozess wird in die deutsche Nachkriegsgeschichte als eines der bedeutsamsten Verfahren eingehen - vergleichbar mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen 1945/1946, den Auschwitz-Prozessen 1963-1965 und dem Stammheim-Prozess 1992 gegen die RAF. In drei Fällen ging es um die Folgen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Hier liegt Deutschlands wundester Punkt. Das Land wird daran gemessen, wie es damit umgeht - auch nach dem NSU-Prozess.
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