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WESTFALEN-BLATT: Kommentar zur Gastronomie

Bielefeld (ots)

Bürokratie muss sein. Schließlich schafft sie, wo es gut läuft, einheitliche Rahmenbedingungen, unter denen sich die Besten bewähren.

Aber manchmal lenkt die Bürokratie in die falsche Richtung. Ein Beispiel ist die zweigeteilte Mehrwertsteuer. Der von 19 auf 7 Prozent verminderte Satz gilt für wichtige Güter wie Nahrungsmittel, Blumen, Bücher und neuerdings auch für Artikel der Frauenhygiene; aber er gilt nicht für die Mahlzeit im Restaurant. Man mag darüber streiten, ob der Grünkohl zu Hause ein Grundbedürfnis befriedigt, die gleiche Mahlzeit in der Kantine oder beim Gastwirt aber Luxus ist.

Doch das Essen auf Porzellangeschirr ist allemal umweltfreundlicher und gesünder als der Hamburger in Pappgeschirr im "Drive in" des Fast-Food-Anbieters. Doch für die Schnellmahlzeit im Auto gilt der verminderte Steuersatz. Nicht besser ist die Situation beim Bäcker: im Geschäft gegessen wird das belegte Brötchen mit sieben Prozent, draußen zu sich genommen mit 19 Prozent besteuert.

Hier begünstigt der Staat das Falsche. Man kann der Unterschriftenaktion, mit der die Dehoga dies ändern will, nur Erfolg wünschen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Bernhard Hertlein
Telefon: 0521 585-262
wb@westfalen-blatt.de

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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