Symptome des Schlaganfalls - als Notfall erkennen
Für Prävention ist Aufklärung wichtig, gerade beim Schlaganfall
Ingelheim (ots)
Die Bundesregierung wird die Prävention - die Vorbeugung von Gesundheitsschäden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen - im Laufe dieses Jahres mit dem geplanten Präventionsgesetz als vierte Säule im Gesundheitswesen verankern. Zur Prävention gehört insbesondere auch Aufklärungsarbeit. Im Falle eines Schlaganfalls bedeutet das: Betroffene und die Menschen um sie herum müssen die Symptome eines Schlaganfalls nicht nur erkennen und richtig einschätzen, sondern auch rasch und richtig handeln. Vor allem muss bei einem Schlaganfall sofort medizinische Hilfe geholt werden, damit etwa die Lyse-Therapie zur Verhinderung von Folgeschäden innerhalb des kritischen Zeitfensters von drei Stunden zum Einsatz kommen kann. Denn: Bei einem Schlaganfall zählt jede Sekunde!
Schlaganfallsymptome erkennen und richtig handeln
Wichtig ist, immer wieder auf Schlaganfall-Symptome hinzuweisen. Patienten und ihre Angehörigen sind ständig zu ermuntern, diese Symptome nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. "Der Notarzt sollte lieber einmal zu oft als einmal zu wenig gerufen werden" bekräftigten Rettungsdienste "insbesondere ältere Menschen verkennen häufig die gefährliche Situation und warten lieber ab, als diese Warnzeichen ernst zu nehmen". Symptome, die die Alarmglocken schrillen lassen sollten, sind etwa halbseitige Lähmungserscheinungen oder Taubheitsgefühle, herabhängende Mundwinkel, Sprach- und Sprechstörungen oder Sehstörungen wie halbseitige Blindheit oder Gesichtsfeldausfälle.
Aufklärungskampagne in der Region Mainz und Rheinhessen - Nachahmung wünschenswert
Vor 1,5 Jahren übernahm die Landesministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit die Schirmherrschaft für eine Aufklärungsaktion. Gemeinsam mit dem Unternehmen Boehringer Ingelheim, der Klinik für Neurologie der Universität Mainz, der Landeszentrale für Gesundheitsförderung, der KV, Kassen und dem DRK Rettungsdienst sowie mit vielen weiteren Partnern wurde eine Aufklärungskampagne in der Region durchgeführt. Zahlreiche Artikel in der Tageszeitung, informative Plakate an Großflächen, auf öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Rettungsfahrzeugen - immer prominent mit der Notrufnummer - wurden von der Bevölkerung wahrgenommen. Jetzt konnte eine äußerst positive Bilanz gezogen und Fakten präsentiert werden: die Zahl der Früheinweisungen innerhalb des bei einem Schlaganfall kritischen Zeitfensters von drei Stunden konnte um 22 Prozent (auf insgesamt 38 Prozent aller Einweisungen), die Lyserate von vorher zwei auf neun Prozent mehr als vervierfacht werden. "Die Möglichkeiten für eine erfolgreiche Therapie sind durch die breite Öffentlichkeitsarbeit besser geworden" resümieren die Ärzte, dennoch, dürfe man sich auf dem Erreichten nicht ausruhen! Weitere, vergleichbare Schlaganfallkampagnen sind zwischenzeitlich auch in der Region Nahe/Hunsrück, im Raum Bonn/Aachen und im Saarland gestartet. Mehrere Jahre läuft bereits die Aktion "Gesunder Niederrhein gegen den Schlaganfall". Nach dem Motto "Wissen nimmt Angst" sollen alle Aktionen die Bevölkerung sensibilisieren für das schnelle und richtige Handeln beim Auftreten von Schlaganfallsymptomen. Ein erstrebenswertes Ziel wäre die bundesweite Umsetzung - und so hoffen die Beteiligten, weitere "Nachahmer" zu finden.
Frühe Behandlung erhöht die Erfolgsaussichten und vermindert Folgeschäden
Jährlich erleiden etwa 200.000 Menschen hierzulande erstmals einen Schlaganfall. Ein Drittel der Betroffenen wird in den nächsten sechs Monaten an den Folgen gestorben sein, ein Drittel trägt mehr oder minder schwere Behinderungen davon, und ein Drittel übersteht den Schlaganfall ohne nennenswerte Folgen. Je früher ein Schlaganfall erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten, die Folgeschäden möglichst gering zu halten. Für den Erfolg einer Lyse-Therapie etwa, die zur Auflösung von Blutgerinnseln eingesetzt wird und irreversible Hirnschädigungen minimieren kann, ist der Therapiebeginn innerhalb der ersten drei Stunden nach dem Schlaganfall unabdingbare Voraussetzung.
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