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Frauenthal Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

22. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG

am Mittwoch, dem 01. Juni 2011, um 13.30 Uhr, HOTEL DE FRANCE, Schottenring 3, 1010 Wien.

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich im Sinne

der  unten  angeführten  Bestimmungen  zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen im Hotel de France.

                        Tagesordnung der Hauptversammlung

 1. Vorlage  des  Jahresabschlusses,  des  zu  einem  Bericht  zusammengefassten
    Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses  und
    des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss  zum  31.12.2010
    ausgewiesenen Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2010

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2011

 7. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende  Unterlagen  liegen  spätestens  ab  11.  Mai  2011  zur  Einsicht  der
Aktionäre  in  den  Geschäftsräumen  am  Sitz  der   Gesellschaft   1090   Wien,

Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, auf:

Jahresabschluss,

Corporate Governance-Bericht,

• Konzernabschluss, • zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; • Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, • Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 11. Mai 2011 außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2011 zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 11. Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und es bedarf keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 23. Mai 2011 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2011 zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz bzw. sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im

Aktienbuch  jeweils  am  Ende  des  22.  Mai  2011,  24.00 Uhr   (Wiener   Zeit)
(Nachweisstichtag).

Zur  Teilnahme  an  der  und   zur   Ausübung   der   Aktionärsrechte   in   der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem  Stichtag  Aktionär  ist  und
dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post    HV-Veranstaltungsservice GmbH
            Kennwort: Frauenthal
            Seeböckgasse 41
            1160 Wien

als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81

Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang TIF, PDF, etc.)

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.

Namensaktien, Zwischenscheine

Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 22. Mai 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Ohne ausdrückliche

anderslautende   Weisung   des   Aktionärs   ist   bei    Bestellung    mehrerer
Bevollmächtigter jeder von diesen selbständig vertretungsbefugt.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens  31.  Mai  2011,  16.00  Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post    HV-Veranstaltungsservice GmbH
      Kennwort: Frauenthal
      Seeböckgasse 41
      1160 Wien

als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81

Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang TIF, PDF, etc.)

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein  Vollmachtsformular  wird  auf  Verlangen  zugesandt   und   ist   auf   der
Internetseite               der                Gesellschaft                unter
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2011 abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 282.456 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 9.152.534 Stück.

Wien, im Mai 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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