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Frauenthal Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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11.05.2021

                             Frauenthal Holding AG
                                Wien, FN 83990 s
                               ISIN AT0000762406

                                  Einberufung
                   der 32. ordentlichen Hauptversammlung der
                             Frauenthal Holding AG
           für Freitag, den 11. Juni 2021, um 14:00 Uhr Wiener Zeit,
              Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG
     sind die Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
            Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4

I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrecht­liche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung
Gebrauch zu machen.

Die Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 wird auf
Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/
2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer
als "virtuelle Hauptversammlung" durchge­führt.

Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung
der Frau­enthal Holding AG am 11. Juni 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit
Ausnahme der beson­deren Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV)
nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer
Anwesenheit des Vor­sitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands
sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars
und der vier von der Gesellschaft vorge­schlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, Am Belvedere 4, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
Ablauf der Hauptversammlung so­wie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der
Gesellschaft vorgeschlagenen be­sonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-
Mail-Adresse  vorstand@frauenthal.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV.
übermittelt und einen beson­deren Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V.
bevollmächtigt haben.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 11. Juni 2021
ab ca. 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen
Hilfsmitteln (z.B. Com­puter, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im
Internet unter www.frauenthal.at teilnehmen. Eine Anmel­dung oder ein Login sind
zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echt­zeit den Verlauf der Hauptversammlung und
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbin­dung ist. Der einzelne Aktionär
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kom­munikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
Vorausset­zungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("Teilnahmein­formation") hingewiesen.

II. TAGESORDNUNG


  1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses samt
     Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Be­richts und des vom
     Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2020
     ausgewiesenen Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2020
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Ge­schäftsjahr 2020
  5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
     Geschäfts­jahr 2021
  6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats


III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON IN­FORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 21. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/Hauptversammlung
zugänglich:


* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
  Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation")
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Jahresabschluss,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Bericht des Aufsichtsrats,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2020
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
  Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Vergütungsbericht,
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4
  COVID-19-GesV,
* Frageformular,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.


IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser
virtuellen Hauptversamm­lung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-
GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1.
Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").

Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen
Hauptversamm­lung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
8. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten: Frauenthal Holding AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel

Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 13 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-81
Per E-Mail:  anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen im Format PDF)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bestellung ei­nes besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts der Akti­onäre nicht wirksam erfolgen.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):


* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kredit­instituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
  zusätz­lich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
  Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat
  geführt wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406
  (inter­national gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversamm­lung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni 2021
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des CO­VID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen
hat, hat das Recht, einen beson­deren Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am
11. Juni 2021 kann ge­mäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter erfol­gen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

(i) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier,
c/o Stossier2 Heitzinger Rechtsanwälte in Kooperation
4600 Wels, Dragonerstraße 54
E-Mail  stossier.frauenthal@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling,
c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Rockhgasse 6
E-Mail  wilfling.frauenthal@hauptversammlung.at

(iii) Daniel Spindler,
c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Karlsplatz 3/1
E-Mail  spindler.frauenthal@hauptversammlung.at

(iv) Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
1220 Wien, Donau-City-Straße 11, ARES-Tower
E-Mail  reiter.frauenthal@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen
Stimmrechts­vertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/
InvestorRelati­ons/Hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es
wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu ver­wenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu
beachten.

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
ausgeschlos­sen.

VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spä­testens am 21. Mai 2021 (24:00
Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Ad­resse Frauenthal
Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, zH Mag. Wolfgang Knezek, oder wenn per
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse 
w.knezek@frauenthal.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht.
"Schrift­lich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung
durch jeden Antrag­steller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598
oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000762406 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung bei­liegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchge­hend Inhaber
der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhr­zeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vor­stands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesell­schaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 1. Juni 2021 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 505 42 06-33 oder
an Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, zH Mag. Wolfgang Knezek,
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse  w.knezek@frauenthal.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Sofern für Erklärun­gen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die
Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung
der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschluss­vorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzu­weisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7
AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu
erfüllen.

4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunk­tes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurtei­lung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Be­rechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter
(Punkt V. der Einberufung).

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht
wäh­rend dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege
der elektro­nischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des
Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-
Adresse  vorstand@frauenthal.at ausgeübt werden kann.

Die Aktionäre werden gebeten alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-
Mail an die Adresse  vorstand@frauenthal.at zu übermitteln und zwar so
rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das
ist der 8. Juni 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der
Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung,
insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorberei­tungszeit bedürfen.
Damit ermöglichen die Aktionäre dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung
und rasche Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelati­ons/
Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird,
muss die Person (Name/Firma, Geburtsda­tum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im
entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu
versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestä­tigung
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-
Mail an­zugeben.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre ge­mäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung
vom Vorsitzenden festgelegt.

Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV.
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den
besonderen Stimm­rechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 1. Juni 2021 in
der oben angeführten Weise (Punkt VI Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen.
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei
der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
www.frauenthal.at.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 9.434.990 und ist zerlegt in 9.434.990 auf
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der virtuellen
Hauptversammlung.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte am Tag der Hauptversammlung beträgt grundsätzlich
9.434.990 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 783.499 eigene Aktien.

Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte, auch nicht das
Stimmrecht zu.

Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversamm­lung
und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

2. Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-
GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich
zugelassen sind.

Wien, im Mai 2021

                                  Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Herr Mag. Wolfgang Knezek

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2199/12/10717995/0/Einberufung_zur_32__o__HV_der_Frauenthal_Holding_AG.pdf
Emittent:    Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06 -63
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:        w.knezek@frauenthal.at
WWW:      www.frauenthal.at
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Frauenthal Holding AG, übermittelt durch news aktuell

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