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DEKRA Luftdichtigkeitsmessung mit dem "Blower-Door"-Test
Neue Energieeinsparverordnung fordert luftundurchlässige Gebäudehülle

Saarbrücken (ots)

Wer jetzt neu baut, umbaut oder modernisiert,
sieht sich mit den Folgen einer neuen Rechtsvorschrift  konfrontiert:
Nach der am 01.02.2002 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung
(EnEV) muß laut § 5 (1) die "wärmeübertragende Umfassungsfläche
einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem
Stand der Technik abgedichtet sein".
Alle Bauvorhaben, die nach dem 01.02.2002 zur Genehmigung
vorgelegt werden, müssen diese Anforderung der EnEV erfüllen. Denn
nur mit einer luftdichten Gebäudehülle lassen sich Nachteile wie
Wärmeverluste durch Zugluft und Durchfeuchtung von Bauteilen
vermeiden.
Die Experten von DEKRA ETS, dem Baudienstleister der DEKRA Gruppe,
überprüfen bei Häusern und Wohnungen verschiedenen Alters und
unterschiedlicher Bauweise die Luftdichtigkeit nach den Forderungen
der Energieeinsparverordnung mit dem "Blower-Door"-Verfahren. Dabei
werden  Fenster und Türen eines Gebäudes oder einer Wohnung fest
geschlossen. In die Öffnung einer geöffneten Außentür wird luftdicht
eine Zeltplane mit Ventilator angebracht. Mit diesem wird ein
Luftunterdruck erzeugt. Durch eventuell vorhandene Leckagen strömt
nun Aussenluft in das Innere des Hauses bzw. der Wohnung.
Um den erzeugten Unterdruck zu halten, muß die durch die Leckagen
einströmende Luft durch den Ventilator wieder nach aussen befördert
werden. Der dabei gemessene Volumenstrom entspricht der Luftmenge,
die durch die Undichtigkeiten in das Gebäude strömt.
Zur Lokalisierung der Leckagestellen verwendet man ein
Luftgeschwindigkeitsmeßgerät (Thermoanemometer). Rauchröhrchen oder
eine Thermografie machen mittlere und größere Lecks in der
Gebäudehülle sichtbar. Je nach Leckageart kann mit geringem
Dichtaufwand eine hohe Energieeinsparung erzielt werden.
Mit einer Investition ab EUR 485,- zuzüglich Mehrwertsteuer für
ein Einfamilienhaus (ohne Thermografie) entstehen überschaubare
Kosten, die sich im Laufe der Jahre durch die Energieeinsparung
rechnen.
Nähere Informationen bei:
DEKRA ETS GmbH,
Zentrale Kundenbetreuung, 
Untertürkheimer Straße 25, 
66117 Saarbrücken.
Hotline: (06 81) 50 01 - 6 00; Fax: (06 81) 50 01 - 6 66.
www.dekra.de; e-mail:  infoservice@dekra.de
Kontakt
Bernhard Krämer
Abteilung Zentrale Kundenbetreuung
Telefon direkt (06 81) 50 01-603
Telefax direkt (06 81) 50 01-666
e-mail  infoservice@dekra-ets.de

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell

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