Aufklärung über Auswirkungen von Medikamenten am Steuer: Der Arzt soll Autofahrer mahnen
Stuttgart (ots)
Weder Ärzte noch Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, Kraftfahrer aufzuklären, wenn eine Arznei die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Jeder Kraftfahrer muss selbstverantwortlich beurteilen, ob er nach Medikamenteneinnahme Auto fahren kann oder nicht. Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht. Und doch verlässt sich nach einer bundesweiten DEKRA Umfrage unter 1.200 Kraftfahrern mehr als jeder dritte Autofahrer (37,4%) darauf, dass der behandelnde Arzt ihn aufklärt, wenn ein Medikament die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Drei von vier Befragten (75,8%) geben an, den Arzt oder Apotheker nach Auswirkungen auf das Fahrvermögen zu fragen. Nach eigenen Angaben werfen 88,4 Prozent sicherheitshalber einen Blick auf den Beipackzettel, bevor sie sich ans Steuer setzen. Und 53,9 Prozent der Befragten wollen ihr Fahrzeug sogar schon einmal stehen gelassen haben, weil sie negative Auswirkungen einer Arznei verspürten.
Fast alle befragten Kraftfahrer sind sich der Umfrage zufolge offenbar darüber im Klaren, dass bereits Schmerz- oder Beruhigungsmittel oder Arzneien gegen Reisekrankheit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (93,6%) und dass Alkoholgenuss die Wirkung von Medikamenten beeinflusst (96,9%). 13 Prozent der Befragten nehmen selbst regelmäßig Medikamente ein, 16,6 Prozent gelegentlich und 70,4 Prozent selten.
Die Umfrage wurde bei 1.200 Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern durchgeführt, die mit ihren Fahrzeugen zur Hauptuntersuchung zu DEKRA kamen.
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