Schreckmoment oder schwerer Unfall? Die Geschwindigkeit macht den Unterschied
DEKRA Crashversuch zeigt Bedeutung von angepasster Geschwindigkeit
Stuttgart (ots)
Bei 30 km/h ist der Anhalteweg inklusive Reaktionsweg ca. 13 Meter lang
- Aus 50 km/h hat der Bremsvorgang nach 13 Metern noch nicht begonnen - DEKRA Experten: Zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten
Assistenzsysteme, Automatisierung, vernetztes Fahren: Wenn es um die Verkehrssicherheit von morgen geht, denken viele an Elektronik. Deren Potenzial ist auch durchaus nicht zu verachten. Doch zumindest mittelfristig spielt das Verhalten von Menschen im Straßenverkehr weiterhin die entscheidende Rolle. Beispiel angepasste Geschwindigkeit: Für zu viele Autofahrer sind 10 km/h über dem Limit nicht der Rede wert, auch 20 km/h zu viel sind oft "noch drin". Welche verheerenden Folgen eine solche Haltung haben kann, zeigt ein Crashversuch für den aktuellen DEKRA Verkehrssicherheitsreport.
Mit zwei Fahrten im DEKRA Technology Center am Lausitzring in Klettwitz (Brandenburg) wurde dabei der Unterschied im Anhalteweg zwischen 30 km/h und 50 km/h Ausgangsgeschwindigkeit visualisiert. Der im Fahrzeug installierte Fahr-Roboter fuhr per Differential-GPS-Steuerung jeweils exakt dieselbe Strecke und bekam an derselben Stelle das Kommando, eine Sekunde Reaktionszeit abzuwarten und dann voll zu bremsen. Auf der Fahrstrecke stand ein Kinderwagen, der eine unerwartete Verkehrssituation symbolisierte.
"Die Bilder sind eindrücklich: Aus 30 km/h kommt das Fahrzeug unmittelbar vor dem Kinderwagen zum Stehen, der Anhalteweg beträgt etwa 13 Meter", so DEKRA Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Bei der zweiten Fahrt mit 50 km/h wird in der Schrecksekunde ein deutlich längerer Reaktionsweg zurückgelegt." Das bedeutet: Der Kinderwagen wird mit unverminderter Geschwindigkeit vom Fahrzeug erfasst und durch die Luft geschleudert, bevor das Fahrzeug überhaupt beginnt zu bremsen. "Für ein im Kinderwagen liegendes Baby wären schwerste oder tödliche Verletzungen zu erwarten", so der Unfallforscher.
Selbst wenn das in diesem Fall angenommene Tempolimit "nur" um 10 km/h überschritten wird, hätte das immer noch schwerwiegende Folgen. "Aus 40 km/h würde der Kinderwagen in unserem Beispiel noch mit einer Restgeschwindigkeit von rund 35 km/h getroffen - auch das wäre für ein Baby fatal." Der Appell des DEKRA Unfallexperten an die Autofahrer ist deshalb, sich jeweils an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten. "Damit ließen sich viele schwere Unfälle vermeiden."
Mehr Informationen zum beschriebenen DEKRA Crashtest inklusive Bewegtbild unter https://www.dekra-roadsafety.com/de/vermeidung-vieler-unfaelle/.
Der DEKRA Verkehrssicherheitsreport wird seit 2008 jährlich veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Reports stehen diesmal Kinder unter 15 Jahren. Eine gesonderte Beilage für Kinder unterstreicht, wie wichtig DEKRA gerade auch die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer auf der Straße ist. Der neueste DEKRA Verkehrssicherheitsreport steht unter www.dekra.de/verkehrssicherheitsreport online zur Verfügung.
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