DEKRA Umwelt Erfahrungen bei den Vorbereitungen zum CO2-Emissionshandel
Elektronische Antragstellung abgeschlossen
Stuttgart (ots)
In den vergangenen Wochen mussten alle Betriebe in Deutschland, die künftig mit Emissionen handeln wollen, ihren Antrag auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen gestellt haben. "Fein raus" waren diejenigen Unternehmen, die DEKRA Umwelt mit der Erstellung des Antrags beauftragt hatten, wie der Emissionshandelsexperte Jochen Dettke bestätigt: "Die Antragssoftware machte anfangs einen sehr komplexen und überladenen Eindruck. Wenn man aber zwei, drei Anträge damit erstellt hatte, merkte man, dass effektives Arbeiten möglich war." Auf Wunsch übernahm DEKRA auch die Kommunikation mit dem Verifizierer, dem Sachverständigen, der den Zuteilungsantrag prüft, und präsentierte den Zuteilungsantrag beim Verifizierungsaudit. Dies bot dem Kunden einen weiteren Vorteil, so Dettke: "Die Verifizierer waren froh, wenn sie einen fachgerecht ausgefüllten Antrag vorgelegt bekamen. So konnten auch Nachprüfungen vermieden werden, die der Verifizierer separat in Rechnung gestellt hätte."
Die Betreiber von rund 2.600 Anlagen in Deutschland waren aufgerufen, beim Umweltbundesamt einen Antrag auf Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen zu stellen. Das Verfahren hierzu war in drei Schritte gegliedert:
- Der Anlagenbetreiber erstellt seinen Antrag in der Antragssoftware des Umweltbundesamtes.
- Der Verifizierer prüft die Angaben und unterzeichnet mit der Signatursoftware und seiner Chipkarte.
- Der Anlagenbetreiber unterzeichnet seinen Antrag mit seiner Chipkarte und übermittelt dem Umweltbundesamt den Antrag mit Hilfe einer Poststellensoftware.
Richtig spannend wurde es, als es um die Anwendung der Chipkartenleser und der zugehörigen Software ging: "Die elektronische Unterschrift mittels Chipkarte soll einen hohen Sicherheitsstandard garantieren. Das schlägt sich leider in einer sehr umständlichen Handhabung nieder. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich das System der Chipkarten noch nicht durchsetzen konnte," erklärte Dettke. Häufig waren mehrere Versuche bei der Installation des Lesegerätes erforderlich. Beispielsweise funktionierte bei manchen Modellen die Zusammenarbeit mit der Software direkt nach der Installation, nach dringend empfohlenen Updates bei den Gerätetreibern jedoch wurden die Lesegeräte von der Signatursoftware nicht mehr angesprochen.
Ein weiteres Problem waren die Firewalls der Unternehmen. "Viele IT-Umgebungen kamen nicht mit der signierten Datei zurecht und löschten den vermeintlichen Virus aus der Email," so DEKRA Experte Dettke. "Manchmal half nur, die Firewall des Unternehmens komplett abzuschalten." Das war auch für einen großen deutschen Baustoffhersteller die letzte Hoffnung, als es bis sechs Stunden vor Ablauf der Antragsfrist noch nicht gelungen war, die Kommunikation der Poststellensoftware mit dem Server der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) aufzubauen.
Nach einer kurzen "Verschnaufpause" müssen die nächsten Aufgaben angegangen werden: Zum einen bis 15.10.2004 die Anzeige nach §4 Abs. 7 THEG an die Genehmigungsbehörde, zum anderen die Vorbereitung auf das Monitoring, also die Überwachung der CO2-Emissionen und die Bericht-erstattung. Denn das Monitoring soll, so wie der Emissionshandel, pünktlich zum 1.1.2005 den Betrieb aufnehmen. Auch hier können die Experten der DEKRA Umwelt wertvolle Unterstützung bieten.
Weitere Informationen:
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