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DEKRA Umwelt Erfahrungen bei den Vorbereitungen zum CO2-Emissionshandel
Elektronische Antragstellung abgeschlossen

Stuttgart (ots)

In den vergangenen Wochen mussten alle Betriebe in Deutschland,
die künftig mit  Emissionen handeln wollen, ihren Antrag auf
Zuteilung von Emissionsberechtigungen gestellt haben. "Fein raus"
waren diejenigen Unternehmen, die DEKRA Umwelt mit der Erstellung des
Antrags beauftragt hatten, wie der Emissionshandelsexperte Jochen
Dettke bestätigt: "Die Antragssoftware machte anfangs einen sehr
komplexen und überladenen Eindruck. Wenn man aber zwei, drei Anträge
damit erstellt hatte, merkte man, dass effektives Arbeiten möglich
war." Auf Wunsch übernahm DEKRA auch die Kommunikation mit dem
Verifizierer, dem Sachverständigen, der den Zuteilungsantrag prüft,
und präsentierte den Zuteilungsantrag beim Verifizierungsaudit. Dies
bot dem Kunden einen weiteren Vorteil, so Dettke: "Die Verifizierer
waren froh, wenn sie einen fachgerecht ausgefüllten Antrag vorgelegt
bekamen. So konnten auch Nachprüfungen vermieden werden, die der
Verifizierer separat in Rechnung gestellt hätte."
Die Betreiber von rund 2.600 Anlagen in Deutschland waren
aufgerufen, beim Umweltbundesamt einen Antrag auf Zuteilung von
CO2-Emissionsberechtigungen zu stellen. Das Verfahren hierzu war in
drei Schritte gegliedert:
  • Der Anlagenbetreiber erstellt seinen Antrag in der Antragssoftware des Umweltbundesamtes.
  • Der Verifizierer prüft die Angaben und unterzeichnet mit der Signatursoftware und seiner Chipkarte.
  • Der Anlagenbetreiber unterzeichnet seinen Antrag mit seiner Chipkarte und übermittelt dem Umweltbundesamt den Antrag mit Hilfe einer Poststellensoftware.
Richtig spannend wurde es, als es um die Anwendung der
Chipkartenleser und der zugehörigen Software ging: "Die elektronische
Unterschrift mittels Chipkarte soll einen hohen Sicherheitsstandard
garantieren. Das schlägt sich leider in einer sehr umständlichen
Handhabung nieder. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich das
System der Chipkarten noch nicht durchsetzen konnte," erklärte
Dettke. Häufig waren mehrere Versuche bei der Installation des
Lesegerätes erforderlich. Beispielsweise funktionierte bei manchen
Modellen die Zusammenarbeit mit der Software direkt nach der
Installation, nach dringend empfohlenen Updates bei den
Gerätetreibern jedoch wurden die Lesegeräte von der Signatursoftware
nicht mehr angesprochen.
Ein weiteres Problem waren die Firewalls der Unternehmen. "Viele
IT-Umgebungen kamen nicht mit der signierten Datei zurecht und
löschten den vermeintlichen Virus  aus der Email," so DEKRA Experte
Dettke. "Manchmal half nur, die Firewall des Unternehmens komplett
abzuschalten." Das war auch für einen großen deutschen
Baustoffhersteller die letzte Hoffnung, als es bis sechs Stunden vor
Ablauf der Antragsfrist noch nicht gelungen war, die Kommunikation
der Poststellensoftware mit dem Server der Deutschen
Emissionshandelsstelle (DEHSt) aufzubauen.
Nach einer kurzen "Verschnaufpause" müssen die nächsten Aufgaben
angegangen werden: Zum einen bis 15.10.2004 die Anzeige nach §4 Abs.
7 THEG an die Genehmigungsbehörde, zum anderen die Vorbereitung auf
das Monitoring, also die Überwachung der CO2-Emissionen und die
Bericht-erstattung. Denn das Monitoring soll, so wie der
Emissionshandel, pünktlich zum 1.1.2005 den Betrieb aufnehmen. Auch
hier können die Experten der DEKRA Umwelt wertvolle Unterstützung
bieten.
Weitere Informationen:
DEKRA Umwelt GmbH
Carbon Management
Jochen Dettke
Handwerkstraße 15 
70565 Stuttgart
Tel.:  0711.78 61-2703 
Fax:   0711.78 61-2627
Mobil: 0151/121 204 97
Mail:   jochen.dettke@dekra.com
Web:www.dekra-umwelt.com

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