DEKRA Experten begleiten die praktische Umsetzung der Maschinenrichtlinie: Caravan-Hersteller erfüllt europäische Vorgaben
Stuttgart (ots)
Die Experten der DEKRA Testing & Inspection GmbH haben beim Caravan-Hersteller Fendt eine Produktionsanlage zur Fertigung von kompletten Seitenwänden und Dächern nach der europäischen Maschinenrichtlinie überprüft. Damit wurden für das Unternehmen die notwendigen Voraussetzungen zur Ausstellung der EG-Konformitätserklärung geschaffen.
Die Maschinenrichtlinie (98/37/EG) soll den freien Warenverkehr für Maschinen in der Europäischen Union sicherstellen. Sie beschreibt unter anderem die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Konzipierung und Bau von Maschinen und Sicherheitsbauteilen.
Der Caravan-Hersteller Fendt sicherte sich das Know-how der DEKRA Sachverständigen, um eine verkettete Produktionsstraße hinsichtlich der Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu überprüfen. Eine besondere Herausforderung bei diesem Projekt bestand darin, dass zum einen verschiedene Einzelmaschinen von Herstellern aus unterschiedlichen Ländern (Japan, Italien, Deutschland) zusammengeführt und zum anderen sehr viele Schnittstellen innerhalb der Fertigungsanlage sowie zum Bedienungspersonal berücksichtigt werden mussten.
Im durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren haben die DEKRA Experten die bestehenden Gefahren und Risiken der verketteten Anlage ermittelt (Gefahrenanalyse) und bewertet. Außerdem wurden im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens die geeigneten Sicherheitsvorkehrungen - auch unter Berücksichtigung ergonomischer, produktionstechnischer sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte - ausgewählt und realisiert. Damit alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie einschließlich den dazugehörigen Normen eingehalten werden konnten, mussten verschiedene Schutzmaßnahmen bzw. Schutzeinrichtungen an der Fertigungsanlage vorgesehen werden. Diese Nachrüstungen reichten von der Installation von Lichtvorhängen (Belegetisch) über die Montage von Abschaltleisten (Leimwagen) bis zur kompletten Umzäunung von Anlagenteilen (Presse, Blechtafelschere).
Selbstverständlich wurden alle Schritte des Konformitätsbewertungsverfahrens dokumentiert, so dass alle Vorgänge nachvollzogen werden können. Dadurch sind auch in diesem Punkt die Anforderungen der Richtlinie eingehalten und Fendt Caravan erhält ein hohes Maß an Rechtssicherheit. "Auf der Basis des von DEKRA durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahrens konnten wir problemlos die EG-Konformitätserklärung abgeben und durch das CE-Zeichen an unserer Anlage dokumentieren", so das Fazit von Wolfgang Spaethe, technischer Leiter bei Fendt.
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