Spektakulärer DEKRA Crashtest mit Pocket Bikes
Riesengefahr durch Pocket Bikes
Für Straßenverkehr nicht geeignet
Hauptproblem: Extrem niedrige Bauhöhe
Stuttgart (ots)
Pocket Bikes sind im Straßenverkehr brandgefährlich, warnen die Sachverständigen von DEKRA nach einem Crash Test mit einem der kleinen Bikes im DEKRA Technology Center, Klettwitz (Brandenburg). Die Fahrer von Pocket Bikes schweben in Lebensgefahr, wenn sie damit am Straßenverkehr teilnehmen. Denn bei einem Seitenaufprall auf einen Pkw müssen Pocket Bike-Fahrer mit schwersten oder sogar tödlichen Verletzungen rechnen. Die Sachverständigen hatten ein mit Dummy besetztes Pocket Bike mit 40 km/h gegen die Seite eines VW Golf prallen lassen. Ein Mensch hätte dabei schwerste Verletzungen an Hals- und Lendenwirbelsäule davongetragen, zeigte die Auswertung der Highspeed-Aufnahmen. Das Hauptproblem der bis zu 70 km/h schnellen Bikes liegt in der extrem tiefen Sitzposition des Fahrers, sagen die Unfallexperten von DEKRA. Bei einem Kreuzungsunfall mit einem Pkw schlägt der Kopf des Fahrers daher mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich der harten Karosserieoberkante auf. Weil hier jegliche Knautschzone fehlt, ist der Fahrer in der Regel lebensbedrohlichen Belastungen ausgesetzt. Bei größeren Zweirädern hat der Biker aufgrund seiner höheren Sitzposition noch die Chance, den Pkw zu "überfliegen".
Ein hohes Gefahrenpotenzial sehen die Experten auch darin, dass die nur 80 Zentimeter hohen Flitzer im Verkehr leicht übersehen werden. Selbst mit Fahrer sind sie so niedrig, dass sie hinter einem Pkw völlig verschwinden können. Dadurch werden auch Fußgänger gefährdet, weil sie die niedrigen Bikes auf der Straße kaum erwarten. Eine noch dramatischere Gefährdung geht von ihnen aus, wenn auf dem Fuß-weg gefahren wird.
Auch von ihrer Konstruktion her sind Pocket Bikes nicht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet, urteilen die Sachverständigen. In punkto technischer Ausführung von Rahmen, Gabel , Rädern und vor allem der zum Teil sehr schlechte Bremsen ähneln die Mini-Motorräder eher Kinderspielzeugen und nicht Fahrzeugen, die sich auf den Straßen bewegen. Es macht einen Riesenunterschied, ob man auf einem gesicherten Privatparcours fährt oder auf belebten öffentlichen Straßen, da im Straßenverkehr jeder Sturz oder Defekt zu folgenschweren Kollisionen führen kann, betont DEKRA. Die Sachverständigen warnen daher dringend davor, mit den kleinen Bikes auf öffentlichen Straßen zu fahren. Aber auch Fahrten auf Privatgelände sind nicht ohne Risiko: Da die private Haftpflichtversicherung für eventuell verursachte Schäden nicht aufkommt, können Unfälle extrem teuer werden und den Verursacher unter Umständen ein Leben lang belasten.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist an klar umrissene Auflagen geknüpft. Kleinkraftkräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sind zulassungsfrei, brauchen aber eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Verstöße gegen die Zulassungspflicht werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro und drei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet.
DEKRA erinnert Pocket-Biker außerdem an die Vorschriften des Fahrerlaubnisrechts: Vorausgesetzt, die Fahrzeuge dürfen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, können Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h von Personen ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Für Fahrzeuge über 25 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Mindestalter von 16 Jahren und eine Fahrerlaubnis der Klasse M (bis 45 km/h) erforderlich, bei Bikes über 45 km/h Spitze wird der Führerschein der Klasse A1 benötigt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand nach § 21 Straßenverkehrsgesetz, wobei ein Gericht über das Strafmaß entscheidet. Mindestens wird dann eine in Tagessätzen berechnete Geldstrafe fällig, in krassen Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe. Überdies kann ein verkehrspsychologisches Gutachten über die charakterliche Eignung den späteren Erwerb des Führerscheins erschweren.
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